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Trier und Region: Mehr Fälle von Corona-Mutation

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg wurden 21 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 13 aus dem Landkreis und acht aus der Stadt Trier. Dem Gesundheitsamt wurden heute Ergebnisse von Laboren bezüglich der Mutation von Corona-Viren zugeleitet.
Symbolfoto: Pixabay

Symbolfoto: Pixabay

Demnach sind neben den bisher bekannten zehn Nachweisen der sogenannten britischen Viren-Mutation B.1.1.7 weitere 29 Infektionen auf Virus-Mutationen zurückzuführen, die überwiegende Anzahl hiervon ebenfalls die Virus-Mutation B.1.1.7. Somit sind bisher insgesamt 39 Infektionen der vergangenen Tage auf eine Virus-Mutation zurückzuführen, 33 im Landkreis und sechs in der Stadt Trier. Als Infektionswege konnten vor allem das berufliche und familiäre Umfeld ermittelt werden. Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4722 (1761 in der Stadt Trier und 2961 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 43,9 sowie im Landkreis bei 73,6 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern. Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gestiegen und liegt aktuell bei 313 – 15 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 222 im Landkreis und 91 in der Stadt Trier. Sieben Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Situation in Kitas und Grundschulen

Für den 22. Februar hat das Land die Rückkehr zu einem Regelbetrieb in Kindertagesstätten und Grundschulen angekündigt. Aktuell sind in fünf Kindertagesstätten acht Infektionen gemeldet, keine in Grundschulen sowie zwei Fälle in zwei weiterführenden Schulen. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken. (RED)


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