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Verbraucherzentrale stellt Jahresbericht vor
"Der Musterfeststellungsklage haben sich mittlerweile 400.000 Volkswagen-Kunden angeschlossen", sagte Kirsten Thul-Kunsmann, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Trier (VZT). Das ist aus Sicht der VZT "ein großer Erfolg", denn das System der Musterfeststellungsklage ist neu für Deutschland – jedoch nicht zu verwechseln mit der Sammelklage, auf die Verbraucher in den USA zurückgreifen können. Neu und besser für die Verbraucher ist, dass sie sich kostenlos in das Register eintragen können. Dafür müssen mindestens 50 Betroffene diesen Schritt tätigen. Dann kann einmalig festgestellt werden, ob eine Schädigung vorliegt. Jedoch müssen die Schadenersatzansprüche immer noch individuell durchgesetzt werden.
Rechte an eigenen Daten
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird nun erstmalig zu EU-weiten einheitlichen Standards führen. Sie bringt als Neuerung das Recht auf "Vergessenwerden" im digitalen Raum mit sich. Hinzu kommen andere wichtige Anliegen, wie die klassische Beratung rund um Probleme mit Energieabrechnungen und -versorgern, doch auch neue digitale Formate wie einen Video-Chat für die Beratung von Geflüchteten. Daneben wird mindestens einmal im Monat ein Online-Seminar angeboten. Auch gibt es bei der Verbraucherzentrale Musterbriefe gegen "untergejubelte" Verträge. Ebenfalls wird empfohlen, sich gegen Hochwasser und Starkregen (im Fachjargon "Elementarschäden") zu versichern. Die meisten Kontakte mit der Verbraucherzentrale gab es in der Form von Teilnahme an Veranstaltungen (42 Prozent) und über die Kurzauskunft (33 Prozent). Beraten wurde hauptsächlich zu Verbraucherrecht (32 Prozent) und Energie und Bauen (26 Prozent). TS/JKMeistgelesen
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