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Vorsicht im Umgang mit Silvesterböllern

Vielerorts wird das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßt. Alle Jahre kommt es an Silvester zu schweren Verletzungen und Unfällen, die auf den falschen Umgang mit Böllern und Knallern zurückzuführen sind. Die Polizei warnt besonders vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerk, da es hier enorme Risiken gibt.

Illegales Feuerwerk wird in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt solche Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern kann sich der Besteller gegebenenfalls strafbar machen. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten. Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher sind bereits die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar.

Feuerwerk muss geprüft und zugelassen sein

Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und eine dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten. Illegale und damit gefährliche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können.

Das rät die Polizei

Damit es beim Umgang mit Böllern auch beim Spaß bleibt, gilt es unbedingt einige Sicherheitshinweise zu beachten:
  • Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften ein, zum Beispiel im Supermarkt.
  • Verwenden Sie nur frei verkäufliche Pyrotechnik mit BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Die Prüfnummer der BAM ist die 0589 (siehe Bild).
  • Werfen Sie Böller nicht unkontrolliert und niemals auf Menschen.
  • Zünden Sie keine Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen oder Behältnissen (Dosen, Flaschen, Briefkästen, Mülltonnen ...).
  • Brennen Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen ab.
  • Halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden ein.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Zünden Sie den Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder an. Nach 15 Minuten kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Tragen Sie Ihre Böller-Vorräte niemals direkt am Körper.
  • Bewahren Sie Ihr Silvesterfeuerwerk so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
  • Sie sollten Feuerwerkskörper auf keinen Fall verändern oder selbst herstellen; hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
  • Beachten Sie auch unter Umständen örtliche Verbote und Einschränkungen.
RED


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