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Wenn der Flug ausfällt ...

Bei Terrorgefahr werden ganze Flughäfen gesperrt oder Flüge gestrichen. Aber Reisende stehen nicht ohne Rechte da.
Passagiere haben Rechte, wenn der Flug verspätet startet oder annulliert wird. Foto: travnikovstudio/Fotolia

Passagiere haben Rechte, wenn der Flug verspätet startet oder annulliert wird. Foto: travnikovstudio/Fotolia

Gegenüber den Fluggesellschaften sieht nach Auskunft von Verbraucherschützern die Rechtslage so aus, dass ein annullierter Flug das Recht auslöst, dass ein Fluggast anderweitig befördert werden muss. Das kann in einem anderen Flugzeug sein oder mit der Bahn. Ist absehbar, dass sich der Abflug um fünf Stunden oder mehr verzögert, besteht die Möglichkeit des Reiserücktritts mit der Folge der Zurückerstattung des Reisepreises. Ein Anspruch auf zusätzliche sogenannte Ausgleichszahlungen, wegen eines verspäteten Abflugs, besteht hingegen nicht. Terror fällt mitunter unter den Begriff höhere Gewalt. Die Fluggesellschaft hat nichts verschuldet. Und vor einer geplanten Pauschalreise? Besteht die Gefahr von Terroranschlägen, muss diese Gefahr allerdings noch zum Reisezeitpunkt konkreter Natur sein, um kostenfrei von der Reise zurücktreten zu können. Verbraucherschützer raten Reisenden, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, damit abseits von Recht und Gesetz eine zufriedenstellende Lösung gesucht werden kann.


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