Seitenlogo
SP

Wissing: Keine Maut ohne Ausnahme für Grenzregionen

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing fordert mit Blick auf die Beratungen im Bundesrat die Länder auf, die Pkw-Maut abzulehnen, wenn es keine Ausnahmen für Grenzregionen gebe. "Die Maut ist für Rheinland-Pfalz ein Verlustbringer", sagte Wissing.
Foto: FF

Foto: FF

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat die Bundesländer dazu aufgerufen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pkw-Maut abzulehnen, wenn keine Ausnahmeregelungen für Grenzregionen vorgesehen werden.

Verlust für Händler in der Region Trier?

"Nach Zahlen der IHK Trier machen allein Käufer aus Luxemburg zehn bis 15 Prozent der Umsätze des Einzelhandels in Trier aus. Das sind etwa 110 bis 165 Millionen Euro pro Jahr. Wenn die Umsätze nur um zehn Prozent abnehmen, verlieren die Händler elf bis 17 Millionen Euro. Die Einbußen sind damit höher als das, was aus der Region an Mauteinnahmen in Dobrindts Taschen fließen dürfte. Die Maut ist für Rheinland-Pfalz ein Verlustbringer. Das ist für den Wirtschafts- und Verkehrsminister eines Landes nicht hinnehmbar."

Maut als Barriere

Rheinland-Pfalz habe die berechtigte Forderung erhoben, in den Grenzregionen keine Maut zu erheben. Man wolle den schon vom Onlinehandel gebeutelten Einzelhandel und das Gastgewerbe unbedingt vor weiteren Umsatzrückgängen schützen, so Wissing weiter. Die Maut wirke für Besucher aus dem benachbarten Ausland als Barriere. In den Ländern habe sich daher – von rheinland-pfälzischer Seite mitinitiiert – eine "Allianz des Widerstands" formiert, die ebenfalls Änderungen des Gesetzentwurfs verlangten und die auch vor einer kompletten Ablehnung nicht zurückscheuten. Aus den Bundesratsausschüssen gebe es bereits Signale für entsprechende Empfehlungen für die Plenarsitzung am 10. März.

Entwurf wird vom Bundesrat beraten

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (Pkw-Maut-Gesetz) wird jetzt in den Ausschüssen des Bundesrats beraten. Auf der Basis der Ausschussempfehlungen wird die Länderkammer voraussichtlich am 10. März ihre Stellungnahme abgeben, die dann mit den Gesetzentwürfen und einer Gegenäußerung des Bundes dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet wird.


Meistgelesen