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XXL-Pfarreien: Bistum regelt Gremiensituation

Als Reaktion auf die Aussetzung des Umsetzungsgesetzes durch die römische Kleruskongregation hat das Bistum Trier weitere Maßnahmen in die Wege geleitet.
Foto: Symbolbild/Pixabay

Foto: Symbolbild/Pixabay

So hat Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg bereits Ende November den amtierenden Gremienmitgliedern im Gebiet der Pfarreien, die zum 1. Januar 2020 starten sollten, einen Brief geschrieben. Darin bittet er die Gremienmitglieder, bis zur Klärung der Situation ein Übergangsmandat anzunehmen. "Denn es gilt weiterhin: Wir wollen in unserem Bistum keine Zeit ohne handlungsfähige ehrenamtliche Gremien", sagt von Plettenberg. 

Mandate sollen als Übergangsmandat fortgeführt werden 

Vorgesehen ist, dass die aktuellen Mitglieder in Pfarrgemeinderäten, Pfarreienräten, Pfarreienräten Direkt, Kirchengemeinderäten und Verbandsvertretungen ihr Mandat als Übergangsmandat fortführen können, ohne dass es dazu einer Wahl oder einer besonderen Beauftragung bedarf. Dazu sollen die Gremienmitglieder ein Formular ausfüllen, mit dem sie erklären, ob sie das Übergangsmandat annehmen oder ablehnen. Die Übergangsmandate gelten bis zur Errichtung neuer Pfarreien und Kirchengemeinden, längstens jedoch bis 31. Dezember 2021. Noch liefen die Rückmeldungen, weswegen man nicht abschätzen könne, wie viele Frauen und Männer das Übergangsmandat annehmen.  

Im Sinne der Synode einbringen

Der Generalvikar betont, auch wenn durch die Aussetzung der Reform die jetzigen Pfarreien zunächst bestehen bleiben, heiße das nicht, dass die Menschen vor Ort sich nicht auch weiterhin im Sinne der Synode einbringen könnten: "Wir haben mit dem Abschlussdokument der Synode heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen eine den aktuellen Herausforderungen angemessene Vision, die für das seelsorgliche Handeln leitend ist." Von Plettenberg weist darauf hin, dass die Seelsorge vor Ort für die Gläubigen wie gewohnt weiterlaufe: "Es werden Gottesdienste gefeiert, die Sakramente werden gespendet; unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger sind für die Menschen da, die Mitarbeitenden der Kirchengemeinden tun ihren Dienst." 

Gespräche geführt

"Mittlerweile haben wir mit allen Frauen und Männern, die für die Leitungsteams vorgesehen waren, erste Gespräche geführt über ihren Einsatz für die Zeit der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes", erläutert der Generalvikar weiter. Die Priester und die Frauen und Männer, die aus der pastoralen Arbeit kommen, würden teils an ihren bisherigen Wirkungsstätten, teils mit neuen seelsorglichen Aufgaben weiterarbeiten. "Auch für die neu Eingestellten laufen die Klärungen – Mitte Januar werden wir für alle Frauen und Männer ihre Einsatzorte und Arbeitsfelder für die kommenden drei bis vier Monate festgelegt haben", sagte von Plettenberg. 

Für Umsetzung der Synode werben

Darüber hinaus, so der Generalvikar, wolle man die – wenn auch unfreiwillig – gewonnene Zeit dazu nutzen, weiter für die Umsetzung der Synode zu werben. "Die Frage, wozu wir Kirche sein wollen, bleibt ebenso wie die Perspektivwechsel, die uns die Synode verordnet hat. Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass das der richtige Weg ist, das kirchliche Leben im Bistum Trier zu erneuern." In diesem Sinne werde Bischof Ackermann auch Stellung nehmen gegenüber der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte. Geplant sei, die Stellungnahmen um den Jahreswechsel herum nach Rom zu schicken.   RED


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