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XXL-Pfarreien: Kein Start im Januar

Im Rahmen der Strukturreform sollten zum 1. Januar 2020 die ersten 15 Riesenpfarreien im Bistum Trier geschaffen werden. Der Vatikan hatte die Pläne des Bistums allerdings vorerst gestoppt. Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg hat nun bekannt gegeben, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann die Dekrete zur Aufhebung zur Errichtung der XXL-Pfarreien zurücknehmen wird.
Foto: Symbolbild/Pixabay

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Dies geschieht aufgrund der Entscheidung der vatikanischen Kleruskongregation, das Umsetzungsgesetz auszusetzen und vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte prüfen zu lassen.  Derzeit werde geprüft, welche weiteren Konsequenzen die Aussetzung habe. "Die Entscheidung aus Rom, das Umsetzungsgesetz auszusetzen, bedeutet für unsere Vorbereitungen und die Planungen eine starke Intervention. Das Vorgehen sowohl der Priestergemeinschaft als auch der Gläubigen, die sich an die Kleruskongregation bzw. den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte gewandt haben, ist ein rechtlich mögliches Vorgehen, über das wir informiert haben", so Generalvikar Ulrich von Plettenberg. "Wir werden mit dieser schwierigen und für viele Menschen belastenden Situation konstruktiv umgehen. Wir prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung hat und welche Maßnahmen zu ergreifen sind." Der Erneuerung des kirchlichen Lebens im Bistum Trier, wie im Abschlussdokument der Bistumssynode dokumentiert, wisse man sich weiterhin verpflichtet, so von Plettenberg weiter.

Neue Dekrete verschickt

Bischof Dr. Stephan Ackermann wird aufgrund der Entscheidung der Kleruskongregation die in der vergangenen Woche versandten Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien sowie zur Errichtung der ersten 15 Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 zurücknehmen. Dies geschieht jeweils durch ein Dekret, das die Aufhebung der versandten Dekrete bestimmt. Die Zustellung erfolgt an diejenigen Gremien und Personen, denen die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete zugestellt wurden. Da es sich um eine große Zahl an Dekreten handelt, wird die Zustellung laut Bistum noch einige Tage dauern. Eine Beschwerde erübrige sich laut Bistum somit. "Neue Anstellungsverhältnisse werden beibehalten. Wir werden mit den Frauen und Männern Gespräche führen über ihren Einsatz für die Zeit der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes", so von Plettenberg.

Situation der Gremien

Da für die neuen Pfarreien keine Räte gewählt werden können und die Amtszeit der vor vier Jahren gewählten Gremien ausläuft, wird Bischof Ackermann ein Übergangsmandat für die derzeit amtierenden Gremien aussprechen, vergleichbar der Regelung für die Pfarreien, die 2021 starten sollen. Die Kleruskongregation sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer solchen Regelung zur gemeinsamen Gestaltung des pastoralen Lebens und zur Vertretung der Kirchengemeinden. Der Erlass eines entsprechenden Dekretes fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Diözesanbischofs.

Starttermin 1. Januar 2020

"Von einer Errichtung von neuen Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 sehen wir ab. Durch die Aussetzung des Gesetzes sind die vorgesehenen Wahlen gestoppt. Die administrativen Implementierungen werden ebenfalls ausgesetzt. Solange es keine Entscheidung aus Rom gibt, können wir keinen neuen Zeitplan anbieten. Wir bitten um Verständnis. Über aktuelle Entwicklungen informieren wir", so Generalvikar von Plettenberg

Stellungnahme an die Kleruskongregation

Seit Freitag steht die Bistumsleitung in Kontakt mit den zuständigen Stellen in Rom. Bischof Ackermann wurde um eine Stellungnahme sowohl an die Kleruskongregation wie an den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte gebeten. Beide Stellungnahmen wird er laut Bistum zeitnah verfassen. RED


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