XXL-Pfarreien: Rom stoppt Pläne des Bistums Trier
Am 21. November hat der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann die Nachricht erhalten, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des "Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode" auszusetzen, damit der Päpstliche Rat eine sorgfältige Durchsicht und Prüfung des Gesetzes vornehmen kann. Auslöser war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft bei der Kleruskongregation. Zudem liegt dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte der Antrag einiger Gläubiger aus dem Bistum vor, die Übereinstimmung des Umsetzungsgesetzes mit dem universalen Kirchenrecht zu prüfen.
"Bischof Ackermann wird nun wie von der Kongregation erbeten Stellung nehmen zu der Beschwerde, die die Priestergemeinschaft 'Unio Apostolica' eingereicht hat. Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg wird zusammen mit den Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung des Vollzugs hat und welche Maßnahmen nötig sind", schreibt das Bistum in einer Mitteilung. Weiter heißt es, die für das Wochenende geplanten Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei ausgesetzt werden, weil deren Durchführung gegen die verfügte Aussetzung verstoßen würde. Gewählt werden sollte in Neuwied (Freitag), Völklingen und St. Wendel (Samstag) und Idar-Oberstein (Sonntag). "Zu allen weiteren Konsequenzen und Maßnahmen läuft die Prüfung; Informationen dazu erfolgen Anfang der kommenden Woche", so das Bistum.
Für die Seelsorge vor Ort hat das Schreiben aus Rom laut dem Bistum keine direkten Auswirkungen. Die Mitarbeiter des Bistums sollen informiert werden.