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Brückenstraße für Radverkehr freigegeben

Die Brückenstraße in Konz darf von Fahrradfahrern künftig auch gegenläufig befahren werden – ein weiterer Beitrag zur "fahrradfreundlichen Stadt", denn für Radfahrer werden dadurch unnötige Umwege abgeschafft ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
Die Beschilderung wurde bereits angepasst. Foto: FF

Die Beschilderung wurde bereits angepasst. Foto: FF

Einbahnstraßen können unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrräder in Gegenrichtung freigegeben werden. Dazu heißt es in der Straßenverkehrsordnung (Nr. IV der VwV StVO, Paragraph 41): "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden." Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um von dieser Regelung Gebrauch zu machen:

  • Eine Höchstgeschwindigkeit in der Einbahnstraße von nicht mehr als 30 km/h.
  • Ausreichende Breite, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder stärkerem Verkehr mit LKW mindestens 3,50 Meter.
  • Übersichtliche Verkehrsführung an und zwischen den Knotenpunkten.
  • Ein Schutzraum für den Radverkehr, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist.
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Folgende Verkehrsregelungen sind dabei zu beachten:

  •  Einbahnstraße als Bestandteil einer Tempo 30-Zonen: Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr.
  • Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h: Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen "Vorfahrt gewähren".
  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und gegebenfalls anzuhalten.
Die Beschilderung wurde bereits angepasst und für den Radverkehr freigegeben. RED


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