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Immer sicher nach Hause mit dem Jugendtaxi

Um jungen Menschen eine sichere Heimfahrt zu ermöglichen, fördert der Landkreis Trier-Saarburg seit dem 1. Januar 2006 das Projekt "Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg". Auch die Verbandsgemeinde Konz (VG Konz) unterstützt das Jugendtaxi für Jugendliche aus der VG. Das Jugendtaxi bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kreis und in der Stadt Trier die Möglichkeit, nach Veranstaltungen sicher den Heimweg antreten zu können.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Das sogenannte Jugendtaxi können Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr nutzen, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Trier oder im Landkreis Trier-Saarburg haben. Jeder berechtigte Jugendliche erhält einen Zuschuss von 2 Euro pro Fahrt für Heimfahrten von öffentlichen Veranstaltungen. Wo die Fahrt beginnt ist nicht relevant, nur dass die Heimfahrt am ersten Wohnsitz in der Stadt Trier oder im Landkreis Trier-Saarburg endet. Wenn sich der erste Wohnsitz in der VG Konz befindet, gibt es neben den 2 Euro Zuschuss vom Landkreis Trier-Saarburg zusätzlich 2 Euro pro Fahrt von der VG Konz, sodass der Betrag von insgesamt 4 Euro pro berechtigtem Fahrgast am Ende der Fahrt vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Wenn sich also mehrere Jugendliche zusammentun und ein Großraumtaxi bestellen, dann wird eine Fahrt von Trier beispielsweise nach Konz-Mitte so gut wie nichts kosten. Eine Förderung ist allerdings nur bis zum tatsächlichen Taxipreis möglich.

Nutzung des Jugendtaxis

Die Nutzung des Jugendtaxis ist beschränkt auf Freitag, Samstag, Sonntag, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie Karneval (von Weiberdonnerstag bis einschließlich der Nacht zum Aschermittwoch) jeweils von 22 bis 6 Uhr. Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Konz werden nicht von der VG Konz bezuschusst - Fahrten vom Stadtgebiet Konz zu den Stadtteilen oder umgekehrt jedoch schon.

So bestellen Jugendliche das Jugendtaxi

Um die Vergünstigung zu erhalten, müssen die Jugendlichen bei Bestellung des Taxis angeben, dass es als Jugendtaxi genutzt werden soll. Ein Formular (Download), das im Taxiunternehmen bleibt und später zur Abrechnung zwischen Taxiunternehmen und Kreis beziehungsweise der VG dient, ist vor Fahrtantritt auszufüllen. Der Personalausweis ist mitzuführen, damit die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Jugendtaxis geprüft werden kann. Die Angabe falscher Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort) ist ein "Betrug" im Sinne des Paragraphen 263 des Strafgesetzbuches und kann strafrechtlich verfolgt werden. Weitere Infos zum Jugendtaxi, die teilnehmenden Taxiunternehmen und das Formular als Download gibt es hier. RED


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