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Enkeltrickbetrug: über 850.000 Euro Schaden

Vor dem Trierer Landgericht hat heute das Verfahren gegen fünf vorbestrafte Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs begonnen. Laut Anklage sollen sie in der Region Enkeltrickstraftaten im großen Stil begangen und damit 851.114 Euro eingenommen haben. Es sind insgesamt 14 Termine bis Anfang März angesetzt.
Enkeltrick: Betrug per Schockanruf. Symbolfoto: Archiv

Enkeltrick: Betrug per Schockanruf. Symbolfoto: Archiv

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Angeklagten R. K., S. und M. K. vor, sich von September 2020 bis  April 2021 in Morbach, Gilching und andernorts in 32 Fällen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs (wobei es in zehn Fällen beim Versuch geblieben sein soll) und in zwei Fällen des gewerbsmäßigen Betruges schuldig gemacht zu haben. "Logistiker" koordinieren "Keiler" in polnischen Callcentern und "Abholer" vor Ort Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor  September 2020 sollen sich die Angeklagten dazu entschlossen haben, im Rahmen einer professionell organisierten und strukturierten Bande "Enkeltrickstraftaten" zu begehen. In Ausführung dessen sollen sogenannte "Keiler", die sich in polnischen Callcentern befunden haben sollen, eine Vielzahl von potentiellen Opfern, in der Regel fortgeschrittenen Alters, angerufen und unter Vorspiegelung einer Legende einen hohen Bargeldbetrag gefordert haben. Die sogenannten "Logistiker", zu denen die Angeklagten gezählt haben sollen, seien für die Koordination zwischen Anrufer und "Abholer" zuständig gewesen. Die "Logistiker" hätten in ständigem Kontakt zu den "Keilern" einerseits und den sogenannten "Läufern"/ "Abholern" andererseits gestanden. Letztere seien von den Angeklagten in ihrer Funktion als "Logistiker" an die jeweiligen Tatorte gefahren oder dirigiert worden und hätten dort die Bargeldbeträge oder Schmuck entgegengenommen. Beispielfall in Morbach: Nachbarn verhindern Geldübergabe Exemplarisch wird nachfolgender Fall beschrieben: Am 26. November 2020 habe eine bisher unbekannte Person aus der Tätergruppe eine in Morbach lebende Frau mit einer schwedischen Rufnummer kontaktiert. Diese Person habe sich als ihr Enkel ausgegeben und nach Bargeld in Höhe von 9.000 Euro sowie Schmuck im Wert von weiteren 1.000 Euro gefragt, die der vermeintliche Enkel angeblich für den Kauf einer Immobilie benötigen würde. Die Frau habe das Geld sodann zur Abholung bereitgelegt. Ein bisher unbekannter Abholer sei am Nachmittag desselben Tages bei der Frau erschienen. Als die Nachbarn dieser auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, habe der Abholer ohne Geld und Schmuck das Anwesen verlassen. Für die Absprachen zwischen Keilern und Abholern sei in diesem Fall der Angeklagte S. verantwortlich gewesen. Miese Betrugsmaschen: Von Covid-19-Infektion bis Verkehrsunfall In anderen Fällen soll vorgespiegelt worden sein, dass ein Angehöriger schwer erkrankt sei (beispielsweise eine Covid-19-Infektion) und für die dringend erforderliche Behandlung mit neuartigen Medikamenten aus den USA Geld benötige. Auch soll vorgetäuscht worden sein, dass ein Angehöriger einen Verkehrsunfall - unter anderem mit tödlichen Folgen - verursacht habe. Um den Führerschein behalten zu dürfen beziehungsweise nicht inhaftiert zu werden, sei die sofortige Zahlung eines hohen Geldbetrages an den Unfallgeschädigten erforderlich. Durch die Taten sollen die Angeklagten insgesamt 851.114 Euro eingenommen haben. Sie sind vorbestraft und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Für das Verfahren sind insgesamt 14 Termine bis 4. März angesetzt.


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