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Mordversuch in Osburg bei "Aktenzeichen XY"

Ein Unbekannter hat am 12. August 2017 zwischen 2.30 und 2.45 Uhr auf das durch einen Rollladen geschlossene Fenster eines Wohnhauses in der Bergstraße in Osburg geschossen. Der Schuss galt laut Ermittlern dem Bewohner des Hauses. Der Fall wird am Mittwoch, 9. Januar, bei der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" gezeigt.
Foto: Symbolbild/Imago_xdnet_cdnx

Foto: Symbolbild/Imago_xdnet_cdnx

Der Schütze feuerte aus kurzer Distanz eine Schrotpatrone auf den geschlossenen Rollladen des Fensters im Erdgeschoss ab. Die Schrotkugeln durchschlugen sowohl den Rollladen als auch die Fensterscheibe und drangen in die gegenüberliegende Wand ein. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um einen gezielten Schuss handelte, der dem zur Tatzeit 35-jährigen Bewohner des Hauses galt. Dieser schlief zum Tatzeitpunkt auf der unter dem Fenster stehenden Couch. Es ist nur einem Zufall zu verdanken, dass der Mann nicht verletzt oder getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft Trier wertet die Tat als versuchten Mord.

Mordversuch bei "Aktenzeichen XY"

Am Mittwoch, 9. Januar 2019, wird die Straftat in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" ab 20.15 Uhr als Studiofall mit dem Titel "Mordversuch auf dem Sofa" im ZDF ausgestrahlt. Hierzu reisen die zuständigen Sachbearbeiter der Mordkommission und der Dezernent der Staatsanwaltschaft Trier ins Studio nach München. Die Ermittler hoffen, durch die Veröffentlichung wichtige Zeugenhinweise zu erlangen, um die Tat klären zu können. Währen und nach der Sendung sind die unten angegebenen Telefonnummern aufgeschaltet, um Hinweise aus der Bevölkerung entgegen zu nehmen.

Belohnung ausgesetzt

Hinweise nehmen die Kriminalinspektion Trier unter der Telefonnummer 0651/9779-2480 oder jede Polizeidienststelle entgegen. Darüber hinaus hat die Kripo ein Vertrauenstelefon für Zeugen eingerichtet, die ihre Identität nicht preisgeben möchten. Das Vertrauenstelefon erreichen Sie unter der Nummer 0152/28854968. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. RED


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