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Jugendherberge Saarburg: Eilantrag legt Baustelle lahm

Nichts geht mehr auf der Baustelle der Jugendherberge Saarburg: Weil eine Grundstücksnachbarin beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt hat, stehen derzeit alle Maschinen still.
Im Oktober 2018 erfolgte der Spatenstich für die Jugendherberge. Foto: Mohsmann

Im Oktober 2018 erfolgte der Spatenstich für die Jugendherberge. Foto: Mohsmann

Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches circa 60 Meter vom bisherigen Gebäudekomplex der Jugendherberge "Saarblick" entfernt ist. Die Frau beruft sich dabei auf die Verletzung nachbarschützender Regelungen, denn es sei nicht auszuschließend, dass es durch eine in unmittelbarer Nähe ihres Grundstücks geplante Busbucht zu erhöhtem Verkehrslärm kommen könnte, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Falsches Verfahren gewählt

Es sprächen gewichtige Gründe für die Unwirksamkeit des dem Bauvorhaben zugrundeliegenden Bebauungsplans Teilgebiet "Saarblick-Jugendherberge", da der Landkreis Trier-Saarburg und die planaufstellende Stadt Saarburg fälschlicherweise von einem "Siedlungszusammenhang" des Jugendherbergsgeländes mit der angrenzenden Wohnbebauung ausgegangen seien. Richtigerweise sei das Gelände der Jugendherberge jedoch als "Außenbereich" anzusehen. Infolgedessen sei bei der Aufstellung des Bebauungsplans ein falsches Verfahren gewählt worden. Des Weiteren seien nach dem Gesetz vorgesehene Vorprüfungen unterblieben. Der Landkreis Trier-Saarburg muss nun über die Annahme oder Ablehnung des Beschlusses entscheiden. RED/JK


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