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Kreis wird Kita-Erweiterungen unterstützen

Der Jugendhilfeausschuss Trier-Saarburg hat in seiner jüngsten Sitzung "grünes Licht" für die Erweiterung der Kindertagesstätten in Bekond, Fisch, Irsch und Tawern gegeben. Das Gremium hat einstimmig beschlossen, den Ausbau dieser Kindertagesstätten durch den Kreis finanziell zu fördern.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Trier-Saarburg hat

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Trier-Saarburg hat "grünes Licht" für die Erweiterung der Kindertagesstätten in Bekond, Fisch, Irsch und Tawern gegeben. Foto: Symbolbild/Archiv

Die Einrichtungen benötigen weitere Gruppen, weil die Geburtenzahlen steigen oder weil in den Orten neue Baugebiete ausgewiesen werden. So ist in den Kindertagesstätten in Bekond und in Fisch jeweils eine dritte Gruppe notwendig. In der Ortsgemeinde Tawern wird eine siebte Gruppe benötigt, in Irsch ist eine fünfte Gruppe geplant.  Daneben steht der Ausbau von Kitas in Konz und in Saarburg an: In der Einrichtung in Konz sollen im ehemaligen Zettelmeyer-Gebäude zwei integrative Gruppen entstehen, in der Kita St. Laurentius in Saarburg sind am Standort Schadallerstraße ebenfalls zwei weitere Gruppen vorgesehen.

Förderung bereits im Juni zugestimmt

Der Jugendhilfeausschuss hat einer Kreisförderung dieser Einrichtungen bereits im Juni grundsätzlich zugestimmt. Jeweils zwei zusätzliche Kita-Gruppen sind außerdem in Föhren und in Konz-Könen geplant. Auch diese Maßnahmen werden durch den Kreis finanziell unterstützt. "Der Kreis zeigt damit Mut und schreitet voran, indem er die finanziellen Risiken der Gemeinden abfedert", so Landrat Günther Schartz. Es sei allerdings zu monieren, dass das Land die Träger der Kitas lange in Ungewissheit hält, ob die Einrichtungen auch von dieser Seite eine Förderung für die Erweiterung erhalten. Dies sei nicht angemessen, da es eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Träger sei, Kita-Plätze in ausreichender Zahl bereitzustellen, verdeutlicht der Landrat. 

Aufwendige Beantragung

So wurde in der Sitzung geschildert, wie aufwendig sich inzwischen die Beantragung der Landesförderung gestaltet, denn das Verfahren beim Land wurde vor zwei Jahren umgestellt. Bis dahin wurden die Anträge im Verlauf des Jahres eingereicht so wie es notwendig war. Grundsätzlich war davon auszugehen, dass eine Bewilligung der Förderung durch das Land erfolgte. Inzwischen  gibt es jedoch eine Stichtagsregelung: Dieser Stichtag ist grundsätzlich der 15. April. Mit Blick auf die Schaffung zusätzlicher Plätze für Flüchtlingskinder wurde ein weiterer Stichtag am 15. Oktober gesetzt.

Landesweiter "Wettstreit"

Die Förderanträge werden nach ausführlicher Begründung durch das Jugendamt Trier-Saarburg - das außerdem eine Prioritätenliste für den Kreis erstellen muss - vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geprüft. Ausschlaggebend dabei sind der Ausbaustand und der Ausbaubedarf bei den Kita-Plätzen für unter Dreijährige, ferner die Siedlungsstruktur und die Finanzkraft – dies alles aber nicht bezogen auf den Kita-Träger oder die jeweilige Ortsgemeinde, sondern auf den gesamten Landkreis. Der Kreis tritt also bei diesen Förderkriterien seither – unabhängig von der Bedarfssituation des einzelnen Standortes – in den landesweiten "Wettstreit" mit den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Land erstellt Prioritätenliste

Das Landesjugendamt legt dem Bildungsministerium dann zum jeweiligen Stichtag eine Gesamtliste aus dem ganzen Land zur Entscheidung vor. Dabei gibt es das Risiko, dass – je nach dem Volumen, das vom Land an Fördermitteln bereitgestellt wird – möglicherweise nicht alle Maßnahmen bezuschusst werden. Diese Ungewissheit besteht auch aktuell, da die Kreisverwaltung Trier-Saarburg zum 15. Oktober mit den bereits "spruchreifen" Kita-Erweiterungen an den Standorten (in alphabetischer Reihenfolge) Bekond, Fisch, Konz, Saarburg und eventuell Tawern mehrere große Kita-Projekte gesammelt anmelden muss. Das Land wird im Rahmen seiner internen Prüfung aus allen Anträgen, die aus Rheinland-Pfalz eingehen, wiederum selbst eine Prioritätenliste erstellen. Es ist fraglich, an welchen Stellen in der Rangfolge die Projekte aus dem Kreis dann stehen werden.

Lange Dauer bei Förderzusagen

Eine weitere Unsicherheit ergibt sich in dem Verfahren des Landes durch die relativ lange Zeitdauer bis Förderzusagen vorliegen: Von der Meldung der Projekte zum Stichtag bis zur Bewilligung der Landesförderung hat es bislang mindestens sechs Monate gedauert. Die Beteiligten müssen sich mit dieser Phase der Ungewissheit auseinandersetzen, in der nicht klar ist, ob ihre Projekte tatsächlich durch das Land finanziell unterstützt werden. Zwar können die Träger den vorzeitigen Baubeginn beantragen. Das Land hat diesen Anträgen bisher auch immer entsprochen. Allerdings liegt in diesen Fällen dann auch das Finanzierungsrisiko beim Bauträger, falls eine Landesförderung nicht zugesagt werden sollte.

Zuschüsse beschlossen

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurden außerdem mehrere Kreiszuschüsse für Baumaßnahmen in weiteren Kindertagesstätten beschlossen – so unter anderem rund 73.000 Euro für die Dachsanierung der Kita St. Laurentius in der Schadaller Straße, rund 12.000 Euro für den Ausbau einer zweiten Ebene im Hort der Stadt Konz sowie rund 10.000 Euro für die Nachrüstung von Sonnenschutzmaßnahmen in der Kita Waldrach. Zudem wurde der bereits grundsätzlich zugesagte Zuschuss für die Schaffung von zwei integrativen Gruppen in Konz nun auch der Höhe nach beschlossen (275.000 Euro), damit die Stadt Konz als Bauträger zumindest hinsichtlich der Kreiszuwendung Planungs- und Finanzierungssicherheit hat.


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