Anwohner-Parkzonen in Trier auf drei reduziert
Die Zuteilung der einzelnen Straßen orientiert sich dabei größtenteils an den Grenzen der Ortsbezirke Trier-Nord, Mitte-Gartenfeld und Trier-Süd. Ausnahme ist das Quartier um die Merianstraße, das politisch zu Mitte-Gartenfeld gehört, beim Bewohnerparken aber der Zone Nord zugeteilt wird. Durch die Neugliederung haben die Inhaber von Bewohnerparkausweisen deutlich mehr Auswahl bei der Suche nach einer Abstellmöglichkeit für ihr Auto. Hier entsteht somit ein Ausgleich für den Wegfall von Stellplätzen in den letzten Jahren, zum Beispiel durch neue Fahrradbügel. Die Straßenverkehrsbehörde weist aber darauf hin, dass das Bewohnerparken ein Vorrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist, aber kein Anrecht auf einen bestimmten Platz oder bestimmte Plätze. In der Praxis müssen trotz Bewohnerparkausweis Fußwege in Kauf genommen werden, da Parkplatz und Wohnung nicht zwangsläufig immer dicht zusammen liegen können. So verteilen sich die bisherigen Bewohnerparkzonen auf die drei neuen:
- Die neue Zone N (Nord) umfasst die bisherigen Zonen E, G, I, L, M, R, T und Z.
- Die neue Zone M (Mitte) umfasst die bisherigen Zonen A, B, Ca, D, K, KM, N1, N2, O und P.
- Die neue Zone S (Süd) umfasst die bisherigen Zonen S und W.