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Fast 180 Polizeieinsätze am Wochenende in Trier

Am vergangenen Wochenende gab es für die Beamten der Polizeiinspektion Trier wieder jede Menge zu tun. Von den insgesamt knapp 180 polizeirelevanten Einsätzen im Stadtgebiet sind dabei diese bemerkenswerten Fälle hervorzuheben.
Symbolfoto: Pixabay

Symbolfoto: Pixabay

Verdächtige Personen: Am Freitag, 4. September, gegen 17.30 Uhr hatte eine Zeugin gemeldet, dass zwei Jugendliche mit einer Handfeuerwaffe in das Mitarbeiterparkhaus des Brüderkrankenhauses gegangen seien. Nachdem die Polizei die für solch einen Fall besonderen taktischen Maßnahmen ergriffen hatte, konnten die beiden Jugendlichen im Parkhaus angetroffen werden. In ihren Rucksäcken hatten die Beiden mehrere, täuschend echt aussehende, Softair-Waffen dabei, von denen zwar keine besondere Gefährlichkeit ausgeht, aber zumindest den Anschein scharfer Schusswaffen erwecken. Auch mit dem Einverständnis der verständigten Erziehungsberechtigten wurden die Waffen letztlich vernichtet. Zu einer konkreten Bedrohung von Personen war es nicht gekommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche Waffen zwar erlaubnisfrei erworben und besessen werden können, das Führen in der Öffentlichkeit aber strikten Regeln unterliegt. Bei einem selbst verschuldeten Polizeieinsatz, bei dem die Beamten im Zweifelsfall auch von einer scharfen Schusswaffe ausgehen müssen, bringen Betroffene sich nicht nur selbst in erhebliche Gefahr, sondern müssen auch mit einer Kostenübernahme des Einsatzes rechnen. Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung: Am frühen Samstagmorgen, gegen 6.30 Uhr hatte sich ein stark betrunkener, 20-jähriger Autofahrer am Ende der Sackgasse in der Friedrich-Wilhelm-Straße offensichtlich verfranzt. Beim Versuch, sein Fahrzeug wieder in die entgegengesetzte Richtung zu manövrieren, beschädigte er auf einer Länge von ca. 100 Metern insgesamt neun weitere Fahrzeuge, die zu beiden Seiten der Fahrbahn geparkt standen. Dank eines aufmerksamen Zeugen, der das Geschehen von seinem Fenster aus beobachten und schließlich den Fahrer selbst zum Anhalten bewegen konnte, wurden weitere Schäden verhindert. Der junge Verkehrsteilnehmer wird sich zukünftig auf andere Fortbewegungsmittel konzentrieren müssen, denn sein Führerschein wurde sogleich beschlagnahmt. Neben den eingeleiteten Strafverfahren wird er sich auch mit der nicht ganz unerheblichen Schadensregulierung auseinandersetzen müssen. Körperverletzungen nach Privatfeiern: Zu tumultartigen Szenen kam es am frühen Sonntagmorgen gegen 4 Uhr in einer Event-Lokalität in Trier-Euren. Dort hatten zwei verschiedene Gesellschaften gefeiert, als es bei der Abreise zu einer größeren Schlägerei zwischen mehreren Teilnehmern der beiden Feiern kam. Die mutmaßlichen Hauptbeteiligten der einen Partei flüchteten zurück auf ihre Feier, wo man die Zugänge verriegelte und sich verborgen hielt. Nur durch staatsanwaltliche Anordnung der zwangsweisen Türöffnung war es der Polizei möglich, die Tatverdächtigen aus einer Gruppe von etwa 40 Personen ausfindig zu machen und entsprechende Strafverfahren einzuleiten. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht: Am Sonntagabend, gegen 19.30 Uhr fiel einem Zeugen auf einem Parkplatz im Trierer Norden ein Pkw auf, in dem ein Kleinkind mit einem Handy spielte. Die erste Vermutung, die Erziehungsberechtigten könnten in der nahgelegenen Spielhalle ihrem Vergnügen nachgehen, konnten die hinzugerufenen Polizisten dann auch bestätigt sehen. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass die Eltern womöglich bis zu fünfmal wöchentlich für jeweils sechs bis sieben Stunden ihren dreijährigen Sprössling im Auto zurücklassen, um an den Automaten zu spielen. Konsequenzen erwarten die Eltern nun nicht nur durch ein Strafverfahren, sondern auch durch das Jugendamt. Die Polizei bittet etwaige Zeugen, die zu den beschriebenen Einsätzen sachdienliche Angaben machen können, sich mit der Polizeiinspektion Trier unter 0651-9779/3200 in Verbindung zu setzen.


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