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Kurios! Bienen lösen Streit unter Nachbarn aus

Mit Nachbarschaftsstreit der etwas anderen Art musste sich das Trierer Amtsgericht jetzt beschäftigen: Ein Mann hatte gegen seinen Nachbarn - einen Imker- geklagt, weil der ihm zu viele Bienen im Garten hielt.

Der Imker hielt bislang 21 Bienenvölker in seinem Garten. In der Umgebung gibt es zwei weitere Imker mit 4 bzw. 8 Bienenstöcken. Der Kläger forderte von seinem Nachbarn, dass dieser den Bestand seiner Bienen auf höchstens fünf Völker reduziert. Der Kläger gab an, dass von den Bienenstöcken des Nachbarn massive Beeinträchtigungen ausgehen würde. So hätten sich die Bienen zeitweise in die Bäume seines eigenen Grundstücks gesetzt. Sein Fahrzeug sei außerdem permanent mit Bienenkot verdreckt gewesen. Der beklagte Imker entgegnete, die Imkerei sei ortsüblich. Von einer Schwarmbildung gehe keine Gefahr aus und ein Reinigungsflug finde nur beim ersten und zweiten Ausflug der Bienen nach der Winterpause statt.

Imker muss Bestand reduzieren

Das Amtsgericht Trier verurteilte den Imker zu einer Reduzierung des Bestandes auf acht Bienenvölker.  Es gab dem Kläger Recht, dass die Nutzung des Gartens durch die vielen Bienen mehrfach unmöglich gewesen sei.  Allerdings besteht laut Amtsgericht in geringerem Maße eine Duldungspflicht - insofern das Grundstück des Klägers nicht beeinträchtigt wird.  Das Amtsgericht sah wegen der Lage und unter Berücksichtigung der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker bei anderen Imkern im Stadtteil eine Bienenhaltung von maximal acht Völkern als ortsüblich an.    Foto: Archiv


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