Seitenlogo
JK

Umbenennung der Hindenburgstraße: Vorschläge einreichen

Der Trierer Stadtrat hat im Juli dieses Jahres beschlossen, die Hindenburgstraße umzubenennen. Der Ortsbeirat Mitte/Gartenfeld sucht jetzt einen neuen Namen für die Straße und hofft dabei auf eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern bei der Namensfindung.
Foto: Presseamt Trier

Foto: Presseamt Trier

Die Mehrheit des Rates brachte mit dem Votum zur Umbenennung zum Ausdruck, dass Paul von Hindenburg kein ehrendes Gedenken seitens der Stadt Trier mehr zuteilwerden soll. Denn Paul von Hindenburg (1847-1934), Generalfeldmarschall im Ersten Weltkrieg und späterer Reichspräsident, ernannte am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler. Kurz darauf erließ er Notverordnungen, mit denen die Grundrechte und die Pressefreiheit im Deutschen Reich aufgehoben wurden. Hindenburg gilt somit als „Steigbügelhalter“ der Nazi-Diktatur.

Das Vorschlagsrecht für einen neuen Straßenamen hat der Ortsbeirat Mitte/Gartenfeld, der hierfür eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier vorgeschlagen hat. Vom 3. bis 22. November 2020 können alle Trierer Bürgerinnen und Bürger einen Vorschlag mit einer kurzen Begründung für die Umbenennung auf der Internetseite trier-mitgestalten.de abgeben. Für eine Einreichung über die Plattform ist eine Registrierung notwendig, der Anmeldename wird nicht veröffentlicht. Namensvorschläge können auch per Post an: Stadtverwaltung Trier, Amt für Presse und Kommunikation, Betreff: Hindenburgstraße, gesendet werden. Die Vorschläge werden dann von der Verwaltung ins Internet übertragen.

Richtlinien beachten


Bei dem Vorschlag ist zu beachten, dass der Name den Richtlinien über die Benennung von Straßen der Stadt Trier entspricht. Straßennamen sollen möglichst klar und einprägsam sein. Ähnlich klingende Namen sind zu vermeiden. Für die Schreibweisen der Straßennamen gelten die Regeln der deutschen Rechtschreibung. Namen von Personen dürfen erst nach Ablauf von zwei Jahren nach deren Ableben verwendet werden. Die Verwaltung hat allerdings empfohlen, bei der Auswahl des neuen Namens auf die Verwendung eines Personennamens zu verzichten. Dadurch soll zukünftig eine erneute Umbenennung ausgeschlossen werden, weil es möglicherweise neue Erkenntnisse zu dieser Person gibt. Diese Empfehlung ist aber nicht bindend.

Der Stadtrat befasste sich in der Sitzung im Juli auch mit der Frage, wie generell mit Straßen umzugehen ist, die nach möglicherweise belasteten, historischen Persönlichkeiten benannt sind. Für künftige Überprüfungen solcher Straßennamen soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, mit welchem die Trierer Straßennamen unter anderem auf den geschichtlichen Hintergrund des Namenspaten, Ortes oder Ereignisses untersucht werden können.

Nach Ende der Vorschlagsfrist am 22. November berät und entscheidet der Ortsbeirat in einer öffentlichen Sitzung über einen Namensvorschlag, der dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden soll. (RED)


Meistgelesen