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Weihnachtsmarkt: Verkehrsbeschränkungen am Domfreihof
Im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen müssen die Inhaber von privaten Parkplätzen am Domfreihof ihre Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone sowie ihren Personalausweis dabei haben und im Fall einer Kontrolle vorzeigen. Personen mit einem Parkplatz am Domfreihof, die bisher noch keine Ausnahmegenehmigung besitzen, erhalten diese bei der Straßenverkehrsbehörde des Rathauses (Thyrsusstraße 17-19, Zimmer 114). Hierfür muss ein Mietvertrag oder Stellplatznachweis vorgelegt werden. Die Zufahrt zu privaten Parkplätzen am Domfreihof ist während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts nur über die Liebfrauenstraße möglich.
Geänderte Fristen für Lieferverkehr
Die Straßenverkehrsbehörde weist bereits darauf hin, dass während des Weihnachtsmarkts (23. November bis 22. Dezember) auf dem Domfreihof und Hauptmarkt geänderte Fristen für den abendlichen Lieferverkehr gelten: Montag bis Donnerstag, 21 bis 24 Uhr statt 19 bis 24 Uhr, sowie Freitag, 22 bis 24 Uhr statt 19 bis 24 Uhr. Vormittags gilt wie üblich von Montag bis Samstag die Lieferzeit 0 bis 11 Uhr. Folgende Straßen sind während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes nicht oder nur eingeschränkt für den Lieferverkehr befahrbar:- Grabenstraße nur bis Hauptmarkt
- Fleischstraße nur bis Hauptmarkt,
- Dietrichstraße nur bis "Am Frankenturm"
- Jakobstraße bis Ende Stockplatz
- Simeonstraße bis Ecke Judengasse
- Liebfrauenstraße bis Liebfrauenkirche
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