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38-Jähriger stirbt nach Konsum von Kräutermischung

Der Konsum von Kräutermischungen, auch als „Legal Highs“ bekannt, wurde einem 38-jährigen Mann aus dem Vulkaneifelkreis in der Nacht zum Dienstag, 5. Januar 2016, zum Verhängnis. Das teilte die Polizei heute mit.
Foto (Symbolbild): Archiv

Foto (Symbolbild): Archiv

Gemeinsam mit einem Bekannten hatte der Mann die Drogen konsumiert und war im Anschluss daran kollabiert. "Gegen 0.50 Uhr alarmierte sein Bekannter Passanten und Anwohner sowie den Rettungsdienst zur Hilfeleistung. Der Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des 38-Jährigen feststellen", so die Polizei weiter. Nach ersten Erkenntnissen vor Ort habe es Hinweise gegeben, dass der Konsum von Drogen ursächlich für den Tod gewesen sein könnte. Die Polizeiinspektion Daun hatte die ersten Ermittlungen aufgenommen und konnte in der benutzten Wohnung weitere Kräutermischungen sicherstellen. "Aufgrund der am gestrigen Dienstag, 5. Januar, durchgeführten Obduktion des Leichnams ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Konsum der Kräutermischungen zum Tod des Mannes führte", heißt es weiter vom Trierer Polizei-Pressesprecher Uwe Konz. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Kriminalinspektion Wittlich geführt.

Gefährliche Drogen

Im Zusammenhang mit dem Konsum von Kräutermischungen, deren Bezeichnung als „Legal Highs“ Legalität und Ungefährlichkeit suggeriert, warnten Polizei, Staatsanwaltschaft, Mediziner und Drogenberater in der Vergangenheit immer wieder. In mehreren gemeinsamen Präventionsveranstaltungen und Veröffentlichungen informierten die Fachleute Lehrer, Eltern, Schüler und die Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier. Die Drogen, deren Zusammensetzung in der Regel stark schwankt und nicht bekannt ist, bergen ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko für die Konsumenten. Teilweise unterliegen die Inhaltstoffe dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG), wodurch der Umgang mit ihnen strafbar ist. Der leicht zu organisierende Kauf der Drogen über das Internet erleichtert zudem deren Verfügbarkeit.

Polizei bietet Beratung an

Das Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Trier bietet weiterhin Beratungen und Informationsveranstaltungen zu der Thematik an. Terminanfragen sind unter beratungszentrum.trier@polizei.rlp.de oder per Fax unter 0651/9779-1259 möglich.


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