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Gesteinsabbau soll eingeschränkt werden

Nachdem die Planungsgemeinschaft Trier die Entscheidung über das Kreiskonzept zum Gesteinsabbau vertagt hatte, unterbreitet Kreisausschuss nun einen neuen Vorschlag.
Neue Abbaugebiet für Gestein sollen auf rund der Hälfte des Kreisgebietes künftig nicht mehr möglich sein. Archivfoto: Mager

Neue Abbaugebiet für Gestein sollen auf rund der Hälfte des Kreisgebietes künftig nicht mehr möglich sein. Archivfoto: Mager

Seit jeher ist der Gesteinsabbau in der Vulkaneifel ein zweischneidiges Schwert, das immer wieder diskutiert wird. Einerseits lebt ein ganzer Industriezweig davon, andererseits wird durch den Abbau massiv in das Bild und die Natur der Region eingegriffen. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreisausschuss einstimmig bei zwei Enthaltungen per Eilantrag einen neuen Vorschlag beschlossen, der in die Gremien der Planungsgemeinschaft Trier, der Zusammenschluss der Gebietskörperschaften in der Region Trier, eingebracht werden soll. Im sogenannten Lösungsdialog ist die Kreispolitik seit vielen Jahren bemüht, die Interessen von Bürgern und Bürgerinnen, Ortsgemeinden, Naturschutzverbänden und der Abbauindustrie auszuloten. Bereits im vergangenen Jahr hatten die politischen Gremien fraktionsübergreifend ein Kreiskonzept beschlossen, das über die Ergebnisse des Lösungsdialogs hinausgeht. Es sah vor, dass die Genehmigung weiterer Abbauflächen nicht zugelassen werden. Vorgesehen ist, dass es auf einee sehr großen Fläche in Form eines »Schmetterlings«, die etwa die Hälfte des Kreisgebietes umfasst, künftig keinen weiteren Gesteinsabbau geben soll. Ausgenommen sind Gruben, die bereits bestehen, und Aubbauflächen, die bereits genehmigt sind. Außerdem sieht das Konzept im Gebiet des Vulkaneifelkreises keine Bereitstellung von neuen Flächen zur Rohstoffgewinnung und die Rohstoffsicherung vor. Die Planungsgemeinschaft Trier hatte allerdings Zweifel an der Rechtssicherheit des Kreiskonzeptes und das Innenminsiterium um eine rechtliche Prüfung gebeten. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun seit einigen Tagen vor. Es besagt: Es ist zulässig, auf  der »Schmetterlings-Fläche« künftig den Gesteinsabbau zu verbieten. Voraussitzung ist allerdings – und hier widerspricht das Innenministerium dem Kreiskonzept –, dass die Flächen, die im Lösungsdialog für die Rohstoffgewinnung und die Rohstoffsicherung neu definiert wurden, tatsächlich bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich laut Kreisverwaltung um Flächen, die an bereits bestehenden Gruben liegen und nicht um Flächen an bisher unangetasteten Vulkankegeln. Auf der Grundlage der Rechtsprüfung hat Landrätin Julia Gieseking gemeinsam mit der Interessensgemeinschaft IG Eifelvulkane, die sich für den Erhalt der Vulkane einsetzt, einen rechtssicheren Vorschlag im Sinne des Kreiskonzeptes für das weitere Vorgehen in der Planungsgemeinschaft erarbeitet und dem Kreisausschuss vorgelegt. Demnach sollen Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung und die Rohstoffsicherung im Sinne des Lösungsdialogs bereitgestellt werden. Innerhalb des »Schmetterlings« soll es allerdings außerhalb bereits genehmigter Abbauflächen keine Vorranggebiete mit dem Ziel der Rohstoffsicherung mehr geben. Hier sollen nur noch Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung ausgewiesen werden. »Es ist wichtig, dass wir hier in der Vulkaneifel eine breite Basis hinter den Beschlüssen versammeln konnten, damit die Planungsgemeinschaft die Dringlichkeit und Wichtigkeit erkennt, die wir hier in der Vulkaneifel haben, und dem Planungsvorschlag zustimmt«, so die Landrätin: »Es ist ein großer Erfolg, wenn wir es schaffen, den nun gefassten Beschluss des Kreisausschusses in der Planungsgemeinschaft durchzubringen. Es gibt weniger neue Flächen für die Rohstoffgewinnung. Diese und die Flächen für Rohstoffsicherung liegen alle an bestehenden Gruben.«


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