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Vulkaneifel-Baustellen: LBM bezieht Stellung

Die zahlreichen Straßenbaustellen und Umleitungen werden derzeit in der Vulkaneifel lebhaft diskutiert. Wir haben dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Gerolstein sieben Fragen gestellt, die die Behördenleiter beantwortet haben.

1) Wie kommt es zu der aktuellen Häufung von Bumaßnahmen, die mit z.T. langzeitigen Sperrungen verbunden sind? LBM: Aufgrund des Fahrbahnzustandes war eine sofortige bauliche Umsetzung der Maßnahmen in Zilsdorf und in Dockweiler  erforderlich. Für die Maßnahme zwischen Dockweiler und Waldkönigen konnten durch die zeitnahe Umsetzung Folgeschäden vermeiden werden. Hierdurch wurde erreicht, dass mit verhältnismäßig geringen finanziellen Aufwand eine Strecke von rd. 4 km  wieder saniert werden kann. 2)  Oft wird die lange Bauzeit einzelner Maßnahmen kritisiert. Konkret: Was macht z.B. die Projekte in Dockweiler und Zilsdorf so langwierig? LBM: Während der Bauausführung wurden in Dockweiler durch die Ver- und Entsorgungsträger umfangreiche Leitungserneuerungen durchgeführt. Im Vorfeld waren diese Mehrarbeiten seitens der Ver- und Entsorgungsträger in diesem Umfang nicht geplant. Weiterhin wurde in größeren Teilbereichen schlechte Bodenmassen, sowie ein stillgelegter Kanal vorgefunden. Es musste ein umfangreicher Bodenaustausch erfolgen und die alte nicht registrierte Kanalleitung wurde entfernt. Zu Zilsdorf siehe auch Ausführungen zu Punkt 4. 3) Seit wann bestand die Sperrung der Ortsdurchfahrt (OD) Dockweiler? LBM: Die Sperrung in der Ortslage Dockweiler wurde am 01.09.2014 eingerichtet und ist seit dem 19.08.2015  wieder aufgehoben. 4) Wären die Arbeiten in der OD Zilsdorf auch mit einseitiger Sperrung/Ampelregelung durchführbar? LBM: Wir benötigen für das Bauen unter Verkehr bestimmte Mindestbreiten, da neben dem Arbeitsraum auch Flächen für den Sicherheitsraum zum Arbeitsraum und auch Raum für die Verkehrszeichen, die den Verkehr vom Arbeitsraum abtrennen, zur Verfügung stehen muss. Dies ist in Zilsdorf nicht gegeben. Zudem werden in den Ortslagen regelmäßig, so auch in Zilsdorf, die Ver- und Entsorgungsleitungen mit erneuert. Hierbei müssen Leitungsgräben, in oftmals größerer Tiefe hergestellt werden, wodurch schon ein großer Teil der Straße aufgebrochen werden muss und nicht genügen Raum für Fahrzeuge übrig bleibt.  Darüber hinaus sind auch in diesem Zusammenhang die Hausanschlussleitungen zu erneuern, wozu querverlaufende Gräben erforderlich sind, die dann eine Aufrechterhaltung des Verkehrs ebenfalls unmöglich machen. In Zilsdorf kommt noch hinzu, dass sowohl ein Brückenbauwerk erneuert wird und ein Hausabriss erfolgt. 5)  Wer „grenzüberschreitend“ (aus Richtung NRW) nach Daun unterwegs ist, vermisst z.B. an der Kreuzung B258 in Ahrhütte einen Hinweis auf die Sperrung in Zilsdorf. Wäre in Absprache mit den Kollegen aus NRW nicht eine Umleitung über Nohn machbar? LBM: Bei Vollsperrung von Straßen wird die Umleitung grundsätzlich über örtlich naheliegende Strecken, die auch zur Aufnahme des Umleitungsverkehrs geeignet sind, ausgewiesen. Diese Strecken sind vorher mit den Verkehrsbehörden und der Polizei abgestimmt. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke der B 421 (Walsdorf – Rockeskyll – Rtg. Daun) hat gegenüber der Strecke Walsdorf -  Zilsdorf - Rtg. Daun eine Mehrlänge von nur  knapp 3,5 km. Die Umleitungsstecke ab Ahrhütte über Nohn und Stroheich in Richtung Daun ist nicht zur Aufnahme des umzuleitenden Verkehrs der Bundesstraße B 421 geeignet, da sich in diesem Streckenzug Engstellen befinden, die einen normalen Verkehrsfluss, insbesondere beim Schwerverkehr  verhindern. 6) Sind zusätzlich zu den derzeit bestehenden Sperrungen noch weitere Projekte vor dem Winter geplant? LBM: Nein, weitere Projekte sind nicht geplant. 7) Ist im Winter, wenn z.B. die Baustelle in Zilsdorf ruht, mit einer zeitweiligen Aufhebung der Sperrung zu rechnen? LBM: Generell wird jede Baustrecke bei witterungsbedingter Einstellung der Bauarbeiten für den Verkehr befahrbar hergestellt und die Vollsperrung für diesen Zeitraum aufgehoben. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass dies unter Berücksichtigung des jeweiligen Bauzustandes mit vertretbarem Aufwand möglich ist.


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