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Eifelstrecke: Vorerst keine Zweigleisigkeit

Im Oktober hatte der Kreistag eine Resolution zum Bahnverkehr im Landkreis Vulkaneifel beschlossen. Nun liegt eine Antwort der Deutschen Bahn auf dem Schreibtisch der Landrätin.
Am Dauner Bahnhof werden Züge voraussichtlich so schnell nicht halten. Die Eifelquerbahn zwischen Kaisersesch und Gerolstein ist stillgelegt. Foto: Mager

Am Dauner Bahnhof werden Züge voraussichtlich so schnell nicht halten. Die Eifelquerbahn zwischen Kaisersesch und Gerolstein ist stillgelegt. Foto: Mager

In der Resolution hatten die Fraktionen einen schnellen Wiederaufbau der Eifelstrecke gefordert – und zwar zweigleisig und elektrifiziert. Außerdem wünschte der Kreistag, dass die Eifelquerbahn mit getakteten Fahrten reaktiviert wird. Bei Landrätin Julia Gieseking sind inzwischen die ersten Reaktionen eingetroffen. Dr. Klaus Vornhusen, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB) für Rheinland-Pfalz schreibt, dass der Streckenabschnitt Gerolstein – Ehrang voraussichtlich zu Anfang des dritten Quartals 2022 befahren werden, der Abschnitt Gerolstein – Nettersheim zum Ende des vierten Quartals. Bereits ab Januar sollen Züge zwischen Ehrang und Auw an der Kyll »mit einem stabilen Zugangebot in guter Qualität« rollen. Besonders beschädigt ist die Strecke zwischen Nettersheim und Kall, dass sie erst umfassend erneuert werden muss, damit sie Mitte 2023 wieder befahrbar ist. Wo es erforderlich ist, sollen die zahlreichen stark beschädigten Brücken dort vorerst durch Hilfsbrücken ersetzt werden. Zudem müssen unter anderem Bahndämme, Böschungen, Stützmauern und Gleisanlagen instandgesetzt werden. Die neue Leit- und Sicherungstechnik für die Eifelstrecke wird in moderner Technik als Elektronisches Stellwerk errichtet, wird aber – Stand heute – nicht vor Mitte 2023 fertig sein. Der Elektrifizierung der gesamten Eifelstrecke stehe die Deutsche Bahn grundsätzlich positiv gegenüber, so Vornhusen. Zwischen Bund und Land laufen demnach bereits Gespräche über ihre Finanzierung. Allerdings ist die technische Machbarkeit noch nicht geprüft worden. Erkundet werden muss unter anderem, ob der Platz in den Tunneln auf der Strecke für den Bau der Oberleitungen ausreiche. Auch müsse geprüft werden, welche Lösungen für den Neubau der Hochbrücke der B 410 über die Gleisanlagen in Gerolstein diesbezüglich möglich seien.

Schneller Ausbau nur mit einem Gleis

Ein zweigleisiger Ausbau der Strecke ist laut Vorhusen derzeit bei der Planung des Wiederaufbaus kein Thema, denn dazu müssten zwischen Bund und Land die Rahmenbedingungen der Finanzierung geklärt werden und es sei ein mehrjähriges Planfeststellungsverfahren notwendig. Das stünde einem schnellen Wiederaufbau der Eifelstrecke entgegen. Allerdings sei vorgesehen, bei der Planung der elektronischen Stellwerkstechnik und einer möglichen Elektrifizierung einen möglichen künftigen zweigleisigen Ausbau zu berücksichtigen. Zur Reaktivierung der Eifelquerbahn erklärte Vornhusen, dass auf der Strecke derzeit kein öffentlicher Eisenbahnverkehr zulässig sei, da sie im Februar 2021 vom Land stillgelegt wurde. Hintergrund sei, dass Land und SPNV Nord für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zuständig seien, die Strecke zwischen Kaisersesch und Gerolstein aber seit Jahrzehnten nicht bei der Deutsche Bahn, Eigentümerin der Trasse, nachgefragt hätten. Deshalb hat die DB die Strecke im Jahr 2000 zur Verpachtung freigegeben, womit sie in die Zuständigkeit der Eisenbahnaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz übergegangen ist. Da der Pächter diese Strecke laut Vornhusen offenbar nicht erfolgreich betreiben konnte, hatte er das Stilllegungsverfahren in Gang gesetzt. Ebenfalls im Februar habe das Land mitgeteilt, in Abstimmung mit der DB Netz eine mögliche Reaktivierung der Strecke prüfen zu wollen. Der SPNV-Nord hat dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die soll unter anderem der Bewertung der Förderfähigkeit einer Reaktivierung mit Hilfe von Bundesmitteln dienen.
Verkehrsministerin Daniela Schmitt verwies in ihrer Antwort darauf, dass für den Personenverkehr auf der Schiene das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie der Zweckverband SPNV Nord zuständig seien.


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