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Bewährung für Ex-Geheimagenten

Das Bochumer Landgericht hat den Ex-Geheimagenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Werner Mauss wurde vorgeworfen, zwischen 2002 und 2011 unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch Steuern in Höhe von fast 14 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Mauss hat das bestritten. Er behauptete, dass ihm das meist in Stiftungen angelegte Vermögen nicht zugerechnet werden könne, da es sich um Treuhandgeld gehandelt habe - zur Finanzierung seiner Auslandseinsätze. Dafür gebe es laut Staatsanwaltschaft jedoch keine Anhaltspunkte. Die Bochumer Ankläger gingen vielmehr davon aus, dass Mauss die Millionen absichtlich versteckt hat, um seinen luxuriösen Lebensstil (Rennpferde, Ferraris, Reisen) aufrecht zu erhalten. Oberstaatsanwältin Marie-Luise Eckermann-Meier: "Er hat sich erheblich bereichert und versucht, jedwede Spur zu verschleiern, die zu seiner Person führen könnte." Im Prozess habe Mauss seine Erklärungen immer wieder an den aktuellen Ermittlungsstand angepasst. Und sobald er in die Ecke gedrängt worden sei, habe er sich auf Geheimhaltungspflichten berufen. Die Verteidiger von Mauss hatten Freispruch für ihren Mandaten gefordert, da nicht nachgewiesen worden sei, das Mauss persönlich die Millionenbeträge zuzurechnen seien. Foto: dpa/picture-alliance


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