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Bundesprogramm "500 Land Initiativen" fördert Integration

Anträge auf finanzielle Unterstützung für Integrationsprojekte vor Ort müssen bis zum 31. März eingereicht werden.

Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Projekte spielen bei der sozialen Integration von Flüchtlingen in die Dorfgemeinschaft eine zentrale Rolle. Ehrenamtlich Tätige unterstützen mit vielfältigen Aktivitäten Geflüchtete, um ihnen die Teilhabe am dörflichen Leben und das Hineinwachsen in die Gemeinschaft zu erleichtern. Dieses Engagement soll durch die Unterstützung entsprechender Maßnahmen in ländlichen Regionen wirksam gestärkt werden. Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zum Ziel, durch Unterstützung beispielhafter Vorhaben und Initiativen die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und zu stärken. Mit der Fördermaßnahme „500 LandInitiativen“ soll die bürgerschaftlich getragene Integrationsarbeit in ländlichen Gebieten finanziell unterstützt werden. Förderanträge können im Zeitraum vom 25. Januar bis 31. März 2017 gestellt werden.

Nachhaltigkeit wird bezuschusst

Im Zusammenhang mit dem Integrationskonzept der Bundesregierung und der Länder unterstützt das BMEL gezielt ehrenamtliche Initiativen, die Projekte für eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in ländlichen Räumen durchführen. Diese Fördermaßnahme ist bewusst an direkt vor Ort wirkende Initiativen gerichtet. Ehrenamtlichen Helfern, die bereits in erheblichem Umfang Zeit und persönliches Engagement investieren, fehlen für wichtige Projekte oft Sachmittel in überschaubarem Umfang. Durch Verringerung dieser Finanzierungslücke kann die Fördermaßnahme entscheidende Beiträge leisten, um die Integrationsarbeit vor Ort noch wirksamer zu gestalten. Förderfähig sind Maßnahmen, die von bürgerschaftlich geprägten Initiativen durchgeführt werden, die aktiv zur Integration von Flüchtlingen in ländlichen Regionen beitragen und die eine nachhaltige Integration stärken.

Die Unterstützung konzentriert sich auf vier Bereiche:

1. Kultur und Sport, z.B. Anschaffung von projektspezifischen Instrumenten, Ausrüstungen, Werkzeugen oder Materialien, gemeinsame Aktivitäten für interkulturelle Verständigung, z.B. gemeinsame Veranstaltungen, gemeinsames Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten, Bereitstellung von geeigneten Räumen und Plätzen. 2. Praktische Lebenshilfe, z.B. gegenseitiger Wissensaustausch der Kulturen, z.B. Vermittlung von Kenntnissen über heimische Lebensmittel und deren Erzeugung, Patenschaften/Mentoring (vom Einkauf über den Arztbesuch bis zum Behördengang), Maßnahmen oder Anschaffungen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von integrationsfördernden Angeboten (Mobilität), Hilfestellung bei Arbeits- und Wohnungssuche, Schule und Ausbildung, Unterstützung bei der Sprachvermittlung. 3. Gemeinsames bürgerschaftliches Engagement, z.B. gemeinsamer Ausbau und Erhalt von Gemeineigentum, z.B. Renovierung von Gemeinschaftseinrichtungen, Bau eines Spielplatzes, Gestaltung von Treffpunkten, Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Zivil- und Katastrophenschutz, Vorbereitung von Flüchtlingen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Sprach-/Kulturmittler). 4. Netzwerkstrukturen (von und für Flüchtlinge), z.B. Unterstützung der ehrenamtlichen Projektleitung (z.B. Tandem-Begleitung), Erfahrungsaustausch zwischen ehrenamtlichen Projektinitiatoren im ländlichen Raum, Coaching / Beratung von Initiativen, Koordination zwischen Haupt- und Ehrenamt, besondere Unterstützungsangebote für geflüchtete Frauen, z.B. bei der Kinderbetreuung, um an oben genannten Maßnahmen teilnehmen zu können.

Rückfragen beantwortet die Kreisverwaltung

Weitere Erläuterungen zu förderfähigen Ausgaben befinden sich in den „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) auf der Internetseite www.ble.de/500landinitiativen. Antragsberechtigt sind in der Integrationsarbeit aktive Vereine sowie Vereine in Gründung (z.B. Sport-, Musik- und Heimatvereine), lokale Verbände (z.B. Wohlfahrtsverbände, Landfrauen- oder Landjugendverbände), weitere lokale Organisationen und Initiativen, die auf freiwilligem Engagement beruhen (z.B. Flüchtlingsräte, Migrantenselbstorganisationen, Freiwilligenagenturen, Flüchtlingsorganisationen, Kirchen). Auch Einzelpersonen können für eine durch sie vertretene Initiative Anträge stellen. Der Förderzeitraum kann bis zu zwölf Monate betragen. Für Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind, wenden Interessierte sich bitte an die Servicenummer 0228-6845-2105 oder landinitiativen@ble.de. Als Ansprechpartnerin steht auch Silke Meyer in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung. Tel.: 06571 / 14 22 26 oder Silke.Meyer@Bernkastel-Wittlich.de      Foto: P. Geisbüsch


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