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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informiert über Masern

Jedes Jahr erkrankten tausende Menschen an Masern. Das Masernschutzgesetz soll dabei helfen, die Krankheit zu bekämpfen.
Amtsarzt Dr. Christoph Schlichting vom Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informierte über das neue Masernschutzgesetz. Foto: Pixabay

Amtsarzt Dr. Christoph Schlichting vom Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informierte über das neue Masernschutzgesetz. Foto: Pixabay

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 über 12.000 Masernfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bis Mitte Oktober bereits 501 Fälle registriert. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Falle eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Damit ist eine Maserninfektion, anders als vielfach angenommen, keine harmlose Kinderkrankheit. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Nicht konsequent geimpft

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen, aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, sodass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Nach den neusten Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Nicht oder nicht ausreichend geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für Menschen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Prävention durch Aufklärung

Aus diesem Grund wurde in Deutschland das "Gesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention" auf den Weg gebracht. In mehreren Veranstaltungen hat der Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich betroffene Einrichtungen über das Gesetz informiert. Es handelt sich hier um Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Ferienlager, Heime, Gemeinschaftseinrichtungen, medizinische Einrichtungen sowie Asylbewerberunterkünfte. Beschäftigte und Betreute in diesen Einrichtungen müssen künftig entweder einen ausreichenden Impfschutz, eine ärztliche Bescheinigung über eine Immunität gegenüber Masern oder eine ärztliche Bescheinigung über zeitlich befristete oder dauerhafte Gründe, die gegen eine Impfung sprechen (Kontraindikationen) vorlegen. Wird kein Nachweis erbracht oder bestehen Kontraindikationen, meldet die entsprechende Einrichtungsleitung dies unverzüglich dem Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt kann die zur Impfung verpflichteten Personen, deren Erziehungsberechtigte oder Betreuer entweder zu einer Beratung einladen, Beschäftigungs- und Betretungsverbote oder auch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro veranlassen. Falls keine Schul- oder Unterrichtsverpflichtung besteht, darf die Einrichtung bei fehlendem Nachweis nicht besucht werden.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.masernschutz.de.


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