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Kreisverwaltung ruft zum Schutz von Geflügel auf

In Russland ist es zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest (Aviäre Influenza -H5N8-) gekommen. Die Krankheit wurde dort auch bei Wildvögeln nachgewiesen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich macht daher auf den Schutz von heimischem Geflügel aufmerksam.
Geflügel sollte vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Foto: Pixabay

Geflügel sollte vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Foto: Pixabay

Die Situation hat große Ähnlichkeit mit dem Geschehen von 2016, als durch Vogelzug H5N8 aus Süd-Russland nach Deutschland eingetragen wurde. Abhängig von der Witterung wird es bei einem Kälteeinbruch in den betroffenen Gebieten zu verstärkter Abwanderung wildlebender Vögel kommen. Die Flugroute einiger wildlebender Wasservögel führt auch durch westeuropäische Regionen. Es könnte wie 2016/2017 zu einem Eintrag von H5N8 kommen. Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hochansteckend. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel kann erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel insbesondere wildlebendes Wassergeflügel. Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt oft durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie Transportboxen, Fahrzeuge etc. Zum Schutz der heimischen Geflügelhaltungen sind im Tierseuchenrecht Vorschriften enthalten, die sämtliche Geflügelhalter unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere oder vom Zweck der Haltung (landwirtschaftliche Produktion, Hobbyhaltung) beachten müssen. Alle Geflügelhalter werden zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen aufgerufen und um einen verantwortungsvollen Umgang gebeten:

  • Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird.
  • Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht Geflügel nur an Stellen zu füttern, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben, nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist und Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Allgemein gilt, dass gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle oder ein erheblicher Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären ist, ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen ist (Name und Anschrift des bisherigen bzw. zukünftigen Tierhalters, des Transporteurs, Datum des Zugangs bzw. Abgangs sowie Art des Geflügels), Aufzeichnungen über verendete Tiere/Werktag (bei Beständen über 100 Tiere) und Aufzeichnungen über die Legeleistung/Werktag (bei Beständen über 1.000 Tiere) zu machen sind und Ställe nur mit sauberem Schuhwerk und Schutzkleidung betreten werden. Hobbyhalter sollten beim Kauf oder Tausch von Rassegeflügel besonders auf den Gesundheitszustand der Tiere und deren Herkunft achten. Jede Haltung der vorgenannten Vogelarten ist der Kreisverwaltung, Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau, als zuständige Behörde, vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Das Formular für die Tierhalteanzeige/Änderungsanzeige ist unter www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/veterinaerdienst-landwirtschaft-und-weinbau/tierseuchen/ abrufbar. Geflügelhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe mittels der "AI-Risikoampel" unter https://risikoampel.uni-vechta.de/ kostenlos und anonym überprüfen. Die Bevölkerung wird gebeten, unnormales Verhalten von Wasservögeln wie zum Beispiel unkoordiniertes Kopfkreisen sowie Totfunde von Wildvögeln dem Veterinäramt sofort zu melden. Für weitere Fragen steht Tierärztin Susanne Bastgen von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571 14- 2354, E-Mail: susanne.bastgen@bernkastel-wittlich.de gerne zur Verfügung.


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