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Teil 10/10: Wie Krankenkassen helfen

Wer sich bewegt, bleibt gesund. Und: Wer fit ist, hilft sparen. Der regelmäßige Besuch eines Fitnessstudios liegt ohne Zweifel auch im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen. WochenSpiegel-Experte Klaus Haßler, Leiter der Trierer Servicestelle der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), zeigt verschiedene Möglichkeiten der Förderung beispielhaft auf.


Was muss ich tun, damit sich die Krankenkasse finanziell an meinem Fitnessprogramm beteiligt?
Sind Präventionskurse Bestandteil des Fitnessprogramms, so können diese nach Kursende gegen Vorlage einer Teilnahmebescheinigung auch etwa von der KKH bezuschusst werden. Voraussetzungen für den Zuschuss sind, dass es sich um Kurse handelt, deren Qualität durch die Zentrale Prüfstelle Prävention festgestellt wurde und dass der Versicherte mindestens 80 Prozent der Termine wahrgenommen hat. Alle Kurse, die in unserer Präventionsdatenbank verzeichnet sind, sind bezuschussungsfähig.

Werden auch zum Beispiel einfache Mitgliedschaften gefördert?
Die KKH zum Beispiel kooperiert mit der Fitness First Germany GmbH – einem der führenden Fitness- und Gesundheitsdienstleister mit über 80 Clubs in Deutschland. Im Rahmen der Kooperation können Versicherte 14 Tage gratis trainieren und sie sparen die Clubgebühr bei Abschluss einer Jahresmitgliedschaft.

An wen genau muss ich mich wenden, wie läuft das Prozedere ab?
Ist der ausgewählte Präventionskurs in der Präventionsdatenbank der KKH zu finden, genügt es, die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Maßnahme bei unserer Servicestelle einzureichen. Bei nicht aufgeführten Kursen sollte im Vorfeld der Teilnahme mit der KKH-Servicestelle Kontakt aufgenommen werden, damit der Prüfstatus des Kurses überprüft werden kann. Bei neuen Kursangeboten wird eine Kursprüfung eingeleitet und der Versicherte nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis informiert.

Welche Behandlungen oder Kurse stehen bei den Kassen besonders hoch im Kurs?

Bezogen auf alle vier Handlungsfelder der Prävention Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention entfallen 70 Prozent aller Kursteilnahmen auf den Bewegungsbereich. Besonders nachgefragt werden Kurse, die Ausdauersportarten vermitteln, wie Nordic Walking oder Aqua-Jogging. Daneben machen beschwerdeorientierte Bewegungsprogramme wie die Präventive Rückenschule einen Großteil der Inanspruchnahme aus. Bei dem am zweithäufigsten genutzten Handlungsfeld Stressbewältigung dominieren die Entspannungsmethoden Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation, aber auch fernöstliche Verfahren wie Hatha-Yoga oder Qigong.

Wie verläuft das Zusammenspiel zwischen Fitnessstudio und Kasse?
Ein direktes Zusammenspiel gibt es im Bereich der bezuschussungsfähigen Präventionskurse nicht. Um ihre Kurse zertifizieren zu lassen, können sich Anbieter wie Fitnessstudios direkt an die Zentrale Prüfstelle Prävention wenden. Das Prozedere wird auf der Startseite der Zentralen Prüfstelle unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de genau beschrieben. Der Anbieter kann sich nach erfolgter Zertifizierung darauf verlassen, dass die an die Zentrale Prüfstelle Prävention angeschlossenen Krankenkassen – wie die KKH – die zertifizierten Kurse bezuschussen. Interview: Andreas Arens Servicestelle der
Kaufmännischen Krankenkasse (KKH)
Fahrstraße 12, 54290 Trier
Telefon 0651/99478650
www.kkh.de


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