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Wittlicher Polizei kontrolliert verstärkt an Karneval

Die Polizei Wittlich wird an den kommenden Tagen, wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht, in Wittlich und dem Umland teils mit starken Kräften präsent sein.
Symbolfoto: Pixabay

Symbolfoto: Pixabay

Die bisherigen Karnevalsveranstaltungen in der Session 2019/2020 im Zuständigkeitsbereich der PI Wittlich verliefen aus polizeilicher Sicht bis auf wenige Ausnahmen friedlich. Die Wittlicher Polizei wird in den kommenden Tagen zu Karneval in Wittlich verstärkt präsent sein, damit alle sicher durch den Tag oder auch die Nacht kommen.

Kontrollen durch die Polizei

Einsatzschwerpunkte bilden dabei die Feierlichkeiten an Weiberdonnerstag in Wittlich sowie die Nachtumzüge in Osann-Monzel und Bengel. Ein Augenmerk wird ebenso auf kleinere Veranstaltungen gelegt werden. Im Hinblick auf die zahlreichen Umzüge wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahr An- und Abfahrtkontrollen von Karnevalswagen erfolgen werden. Zwar war das Verhalten an- und abreisender Zugteilnehmer im Jahr 2019 oftmals vorbildlich, doch transportierten vereinzelte Gespanne noch immer Personen während der Anreise auf den teils aufwendig gestalteten Motivwagen oder versuchten, mit Personen beladen die Heimreise anzutreten. Und dies obwohl die genehmigenden Behörden, Veranstalter und Vereine regelmäßig darauf hinweisen, dass eine Personenbeförderung auf den Wagen während der An- und Abfahrt zu den Umzügen nicht erlaubt ist. Neben der Kontrolle an- und abreisender Motivwagen werden zudem verstärkt Verkehrskontrollen aller Fahrzeugführer hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsum durchgeführt werden.

Polizei kontrolliert Jugendschutz

Da gerade an Karneval viele Kinder und Jugendliche die verschiedenen Veranstaltungen besuchen, darf auch der Jugendschutz nicht zu kurz kommen. Daher möchte die Polizei Wittlich appellieren, die Bestimmungen des Jugendschutzes auch in der Karnevalssaison ernst zu nehmen und umzusetzen. Die Veranstalter von Karnevalssitzungen und Tanzveranstaltungen, ebenso wie die Inhaber von Gaststätten und sonstigen Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend verantwortlich. Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden in den kommenden Tagen die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen überwachen. Wo nötig, werden diese künftig weitergehende Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen treffen, aber auch unterstützend und beratend für sie tätig sein. (red/PI Wittlich)


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