Seitenlogo
Jutta Kruft

Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage gegen Ex-Landrat

Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler auf der Pressekonferenz.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler auf der Pressekonferenz.

Bild: Kruft

Koblenz. Bereits kurz vor Beginn der Pressekonferenz, „sickerte“ das durch, was der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler nach Abschluss der Ermittlungenmitteilen wollte, dass der ehemalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, und der damalige Leiter der Technischen Einsatzleitung nicht angeklagt werden. Die Behörde hatte Ermittlungen wegen des Anfangverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet.
Im Saal des Sanitätsdienstes in der Falckenstein-Kaserne in Koblenz hatten sich zahlreiche Pressevertreter eingefunden, um in rund zwei Stunden die Ausführungen von Mannweiler und Mario Germano, Behördenleiter Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, zu verfolgen. Germano sprach von einem intensiven Aktenstudium, das seine Mitarbeiter, die von anfänglich acht auf bis zu 100 abwuchsen, zu absolvieren hatten. Er selbst sei erst seit einem Jahr Behördenleiter, aber persönlich betroffen. Er sei in Bad-Neuenahr geboren und aufgewachsen, wodurch er eine Verbundenheit zur Region habe. Die Herausforderungen waren erheblich, da das Gebiet zerstört war, es keine Infrastruktur mehr gab und die Menschen traumatisiert waren.
Mannweiler begründete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft damit, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe und eine Verurteilung bei einer Anklage nicht wahrscheinlich sei.
Im Flut vom 14./15 Juli 2021 hatten 135 Menschen ihr Leben verloren.
Der Sachverständige habe in seinem Gutachten deutlich zum Ausdruck gebracht, es hätten mit einem besseren System und optimaler Organisation mehr Menschen gerettet werden können.
Was sich wie ein „roter Faden“ durch dieses Ermittlungsverfahren zieht, sei die rückblickende Erkenntnis, dass bestimmte Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Rettung von mehr Menschen wahrscheinlicher gemacht hätten. „Aber das Lagebild war bis zuletzt unklar, weil die Flut so unvorstellbar war. Wir wissen nicht, was gewesen wäre, wenn.., was passiert wäre, wenn…“, führt Mannweiler aus. „Wir haben im Ermittlungsverfahren nie die Gewissheit erlangt, die in diesem Punkt nötig ist.“ Er wisse, es sei schwer zu verstehen, weil vieles so nahliegend sei. Aber im Endeffekt komme man immer zu dem Punkt, wo es spekulativ werde. „Das ist kein Grund für eine Verurteilung. Bei dieser Sachlage muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.“

Weitere Nachrichten aus Kreis Ahrweiler
Meistgelesen