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Lydia Schumacher

Veterinäramt reagierte

Bestand im "Gnadenhof" wurde auf fünf Hunde reduziert.

Betreiberin darf nur fünf Hunde halten.

Betreiberin darf nur fünf Hunde halten.

Bild: Werner Dreschers

Harscheid/Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im »Gnadenhof Eifel« in Harscheid wurde am Dienstag, 7. Mai, durch das Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler die Anzahl der gehaltenen Hunde erheblich reduziert.

Die Maßnahme sei erforderlich gewesen, da tierschutzrechtliche Verstöße vorgelegen hätten, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Der Anordnung einer Bestandsreduzierung sei aber nicht nachgekommen worden.

Da der Halterin lediglich das Halten von maximal fünf Hunden gestattet sei, habe das Veterinäramt nun die überzähligen Hunde vorübergehend in Tierheimen untergebracht, bis diese dann von dort anderweitig vermittelt werden können.

Zum Hintergrund: Aufgrund von »tierschutzrechtlichen Verstößen« hatte das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler angeordnet, den Bestand von 61 Hunden auf fünf Hunde bis zum 15. Dezember 2023 zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 26. Februar 2024 einem Antrag der Halterin, die Bestandsreduzierung auszusetzen, nicht stattgegeben. Dagegen legte die Hundehalterin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun mit Beschluss vom 18. April 2024 diese Beschwerde zurückgewiesen.

Hier die Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 8. Dezember 2023: https://kreis-ahrweiler.de/landkreis/stellungnahme-der-kreisverwaltung-ahrweiler-zur-online-petition-gnadenhof-eifel/


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