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Bordellwerbung: Verbot im Umkreis von Schulen tritt in Kraft

Die Übergangsfrist geht zu Ende: Ab 1. Januar 2018 wird die Stadt gegen Bordellwerbung im Stadtgebiet vorgehen. Darauf hat Ordnungsdezernent Thomas Schmitt bei der Pressekonferenz des Stadtvorstands nun hingewiesen.
Innerhalb der gelben Abgrenzung ist Werbung für Bordelle künftig nicht mehr erlaubt. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet im Umkreis von Kitas, Schulen und sonstigen Jugend- und Familieneinrichtungen. Foto: Stadt Trier

Innerhalb der gelben Abgrenzung ist Werbung für Bordelle künftig nicht mehr erlaubt. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet im Umkreis von Kitas, Schulen und sonstigen Jugend- und Familieneinrichtungen. Foto: Stadt Trier

Grundlage ist eine neue Rechtslage, die Prostitutionswerbung nicht generell, jedoch unter bestimmten Bedingungen verbietet. Demnach kann eingeschritten werden, wenn der Jugendschutz durch die Art der Darstellung, den Inhalt, den Umfang oder die konkrete Verbreitung einer solchen Werbung gefährdet ist. Aus Sicht der Stadt ist dies allein durch den massiven Umfang der Werbung gegeben. Deshalb gilt ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen, Kitas, Familienzentren und Jugendeinrichtungen. Innerhalb dieses Radius ist Prostitutionswerbung künftig verboten. Diese wird nur noch an wenigen Orten möglich sein, darunter Gewerbegebiete und das Trierer Hafengelände. Der Dezernent zitierte in der Pressekonferenz die Beschwerde eines Bürgers, wonach es sich nicht mehr um Werbung, sondern um den Versuch handele, das Stadtbild zu dominieren. Neben den Plakaten will die Stadt auch gegen Fahrzeuge vorgehen, die abgestellt werden und Werbezwecken dienen.

Weg vor Gericht nicht ausgeschlossen

Ab 1. Januar kontrolliert die Stadt, ob das Verbot eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, erhalten die Betreiber der Plakatflächen Bescheide – gegebenenfalls auch mit einer Bußgeldandrohung. "Dann wird man sehen was passiert", sagte Dezernent Schmitt. Gegen den Bescheid könne Widerspruch eingelegt werden, was letztlich zu einer Klage beim Verwaltungsgericht führen könne, informierte der Jurist. Schmitt hält den Weg vor Gericht für alles andere als ausgeschlossen: "Ein Bundesdachverband der Plakatflächenbetreiber teilt unsere Rechtsansicht nicht und er wird wohl klagen. Wir denken aber, dass wir uns juristisch in einem sicheren Bereich befinden." Ein großer Plakatflächenbetreiber in der Region hat das Verbot hingegen anerkannt. Schmitt wies in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Saarbrücken hin, wo der führende Anbieter von Werbeflächen im Saarland eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen ist und keine Bordellwerbung mehr plakatiert.

Beschwerden gegen Bordellwerbung

Die städtische Frauenbeauftragte Angelika Winter berichtete von einer Zunahme der Beschwerden über die Bordellwerbung in der vergangenen Zeit. Diese komme von Frauenverbänden, aber auch von Männern. Die große Menge an Werbeplakaten störe viele und beeinflusse das Bild der Frau in der Öffentlichkeit. PA/RED


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