Fall Laura Marie: Mörder lebenslang hinter Gittern
Laut Staatsanwaltschaft soll der Verurteilte geplant haben, die 16-Jährige zu vergewaltigen. Am 13. März sollen er und Laura Marie zunächst mit mehreren Bekannten gefeiert haben. Die 16-Jährige wollte zum Hauptbahnhof, um von dort mit dem Bus zu einem Bekannten zu fahren. Der Angeklagte soll sie begleitet haben. Auf einem Fußweg zwischen Wasserweg und Kürenzer Straße soll er Laura Marie angegriffen haben und versucht haben sie zu vergewaltigen. Das gelang ihm nicht, da das Mädchen sich wehrte. Als der 25-Jährige das erkannt habe, soll er laut Anklageschrift den Entschluss gefasst haben, sein Opfer zu töten. Damit habe er verhindern wollen, dass die versuchte Vergewaltigung entdeckt wird. Der Verurteilte soll mit einem Klappmesser viermal auf die 16-Jährige eingestochen haben. Diese soll an den Verletzungen verstorben sein. Im Anschluss soll der 25-Jährige die Leiche des Mädchens angezündet haben, um seine Spuren zu beseitigen. Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat den 25-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Totschlag und Mord
Tötet jemand vorsätzlich einen anderen Menschen, so hat er sich eines Totschlags (Paragraph 212 des Strafgesetzbuches) strafbar gemacht. Nur wenn zur Tötung besondere Mordmerkmale hinzutreten, handelt es sich um einen Mord (§ 211 StGB). Besondere Mordmerkmale sind z.B. Mordlust, Habgier, Heimtücke oder Grausamkeit. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im vorliegenden Fall das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht (§ 211 Abs. 2 Alt. 9) erfüllt haben. Dieses ist gegeben, wenn der Täter tötet, um eine andere Straftat zu verdecken
Seniorin aus Ruwer fällt auf Schockanruf herein: Hohe Geldsumme übergeben

Weniger Unfälle aber mehr Tote: Polizei stellt Statistik 2025 vor

Dolphins Trier vor intensivem Basketball-Wochenende




Zurück
Nach oben