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Nach dem Sturm: Verbraucherzentrale gibt Tipps

Der gestrige Sturm hat erhebliche Schäden angerichtet. Betroffene sind auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen. Sturmschäden sind ab Windstärke 8 abgesichert, darauf weist die Verbrauchezentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin und gibt weitere Tipps.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Schäden an Haus, Dach, Fenster oder Keller können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat, also alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden ist und herausgetragen werden könnte, sind dagegen ein Fall für die Hausratversicherung. Schäden durch Überschwemmung und Rückstau sind nur dann versichert, wenn auch die Absicherung bei Elementarschäden zusätzlich vereinbart ist. Schäden an Kraftfahrzeugen durch Überschwemmung sind von der Teilkaskoversiche-rung umfasst.

Damit die Schadensabwicklung möglichst problemlos erfolgen kann, gibt die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Tipps für Betroffene:

  • Schaden mindern - soweit dies möglich ist: Wurden ein paar Ziegel vom Dach geweht, sollten Hausbesitzer dieses notdürftig abdichten. Ist der Keller mit Wasser vollgelaufen, sollten sie schon mit dem Ausschöpfen beginnen. Vorher sollte alles fotografiert, besser noch gefilmt werden.
  • Schadensliste erstellen und Schäden dokumentieren: Unmittelbar nach dem Schadensfall sollte eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellt werden. Falls vorhanden, Einkaufsbelege beifügen. Andernfalls sollte der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis aus dem Gedächtnis aufgeschrieben werden. Vorerst sollten keine beschädigten Sachen weggeworfen werden.
  • Versicherer kontaktieren und nach Anweisungen zum weiteren Vorgehen fragen: Der Kontakt zur Versicherung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Ein Fax oder eine E-Mail genügt. Der Sendebericht ist unbedingt aufzubewahren. Wichtig ist, dass der Versicherer eine Eingangsbestätigung sendet und Betroffene die Schadensmeldung sorgfältig dokumentieren. Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, sollte am besten vor Zeugen telefoniert werden. Bei telefonischen Leistungszusagen, ist es wichtig, den Namen des Sachbearbeiters, seine telefonische Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs zu notieren. Es ist ratsam, alle Unterlagen, die an die Versicherung gesendet werden, vorher zu kopieren.
  • Schadensbegutachtung durch die Versicherung: Der Versicherer wird mitteilen, ob Betroffene selbst einen Handwerker beauftragen sollen oder ob die Versicherung erst jemand vorbeischicken will. Oft wird der Versicherer einen "Regulierer" vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut: Versicherungsnehmer sollten wissen, dass dieser kein unabhängiger Gutachter ist, sondern vom Versicherer bezahlt wird und dessen Interessen vertritt.
  • Auf Abschlagszahlung drängen: Betroffene sollten sich mit der Schadenregulierung nicht ver-trösten lassen. Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, kann spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangt werden. Dies ist in Paragraf 14 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Übrigens: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernimmt bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten. Sollte der vorherige Zustand nicht vollständig wieder hergestellt werden können, gibt es außerdem noch einen Anspruch auf Ausgleich der verbliebenen Wertminderung.

Infos und Beratung

Wer Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hat oder prüfen will, ob er ausreichend versichert ist, kann sich unter der Ruf-nummer 06131 / 28 48 – 868 montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr an die Versicherungsberatung der Verbraucherzent-rale Rheinland-Pfalz e.V. wenden. Sie kann bei Problemen in Scha-densfällen die Verhandlungen mit den Versicherern übernehmen. Eine erste Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de erfolgen.
Die kostenfreie Telefonberatung zu Elementarschäden ist möglich durch eine Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.


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