Stadt Trier

Windkraft-Streit im Trierer Stadtrat: Bürgerbegehren scheitert an einer Stimme
Trier. 25 Ja, 24 Nein, eine Enthaltung: Stadtrat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
Als Termin für die Sondersitzung, bei der über den Abwahlantrag abgestimmt wird, ist Montag, 12. Dezember, 17 Uhr (Großer Rathaussaal), vorgesehen. Zwischen der Antragsstellung und dem Abwahlbeschluss müssen mindestens zwei Wochen liegen, der eigentliche Beschluss muss dann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates (38) getroffen werden.




