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Trierer Bürgerservice stellt Insolvenzantrag

Die Trierer Bürgerservice GmbH hat heute beim Amtsgericht Trier einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das gemeinnützige Unternehmen stellt damit die Weichen für eine Sanierung, Entschuldung und Fortführung des Betriebes mit aktuell 270 Mitarbeitern.

"Alle Geschäfts- und Qualifizierungsbereiche der Bügerservice GmbH werden auch nach Stellung des Insolvenzantrages uneingeschränkt und unter der bisherigen Geschäftsführung mit Zustimmung des Insolvenzgerichts fortgeführt", heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Der Bürgerservice ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das als GmbH bereits seit 1993. Der Bürgerservice nimmt sich vor allem der Menschen an, die auf dem Arbeitsmarkt aufgrund mangelnder Qualifizierung, durch Langzeitarbeitslosigkeit oder Beeinträchtigungen und Behinderungen benachteiligt sind. Das Unternehmen befindet sich seit 2011 in einer ausgedehnten Restrukturierungsphase, die vor allem in der stetigen Kürzung arbeitsmarktpolitischer Mittel begründet liegt.

Stadt Trier leistete Zahlungen

Bereits in der Vergangenheit wurden Betriebsstandorte in der Region aufgegeben und die Mitarbeiterzahl sozialverträglich um circa 200 Beschäftigte reduziert. Im Jahr 2014 leistete die Stadt Trier als Gesellschafterin erstmals eine Zahlung an den Bürgerservice, um das Unternehmen zu stabilisieren. Vor dem Hintergrund der Sanierungs- und Abwicklungskosten und der negativen Jahresergebnisse hat diese Zahlung jedoch nicht gereicht. Daher hat sich die Geschäftsführung noch vor Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entschlos-sen, das Instrument eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu beantragen und damit die Voraussetzung für eine dauerhafte Sanierung und Fortführung des Geschäftsbetriebes zu schaffen. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, die weitere Restrukturierung selbst durchzuführen. Das Unternehmen wird dabei von der Trierer Sanierungsexpertin Christine Frosch des ortsansässigen Beratungshauses DHPG begleitet. Die Beschäftigungs-, Service- und Beratungsgesellschaft mbH (BSB GmbH) ist als hundertprozentige  Tochter der Bürgerservice GmbH nicht vom Insolvenzantrag betroffen und führt den Geschäftsbetrieb weiter.

Stimmen zum Insolvenzantrag

Horst Schneider, Geschäftsführer des Trierer Bürgerservice: "Wir schreiben derzeit erstmals seit einigen Jahren wieder schwarze Zahlen. Es zeigt sich, dass unsere bisherigen Anstrengungen allmählich Früchte tragen und unser Geschäftsmodell tragfähig ist, auch und für die benachteiligten Menschen, denen wir dauerhaft Beschäftigung anbieten. Das kann aber nur nachhaltig gelingen, wenn wir uns von Altverbindlichkeiten entlasten können. Daher haben wir uns entschlossen, diese besondere Form der sanierenden Insolvenz zu beantragen. Unsere Kunden brauchen sich um die Erledigung ihrer Aufträge keine Sorgen zu machen. Unsere Mitarbeiter werden auch weiterhin motiviert und fachgerecht zu Werke gehen und das in das Unternehmen Bürgerservice und seine Leistungsfähigkeit gesetzte Vertrauen rechtfertigen." Gerhard Fuchs, Betriebsratsvorsitzender des Bürgerservice: "Insolvenz hört sich zunächst bedrohlich an. Selbstverständlich erhoffen wir uns, dass genau dieses Verfahren geeignet ist, die Anstrengungen der vergangenen Jahre zu einem positiven Abschluss zu bringen und die Arbeitsplätze unserer Kollegen zu sichern. Daher unterstützen wir den von der Geschäftsführung gestellten Antrag auch und gerade im Interesse der gesamten Belegschaft." Christine Frosch, Partnerin und Sanierungsexpertin bei der DHPG: "Der Trierer Bürgerservice leistet einen wichtigen Beitrag für den Arbeitsmarkt dieser Region. Die in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen zeigen bereits erste Wirkung. Nun gilt es, diesen Weg konsequent, unter Beteiligung aller Mitwirkenden, weiterzugehen und so die Entschuldung des Betriebes zu ermöglichen." PA/RED, Foto: FF


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