Seitenlogo
SP

Verbraucherzentrale klärt über Einkaufs-Irrtümer auf

Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Dürfen Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf gerügt werden? Unter dem Titel "die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags" klärt die Verbraucherzentrale Trier am 30. August über die größten trügerischen Missverständnisse des Einkaufens auf.
Foto: Symbolbild/Archiv

Foto: Symbolbild/Archiv

Beim täglichen Einkauf begegnen uns viele rechtliche Fragen. Nicht immer wissen wir die richtige Antwort darauf. Die Händler lassen ihre Kunden bei Streitfällen oft im Ungewissen über ihre Rechte. Deswegen ist es für Verbraucher gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen. Bei der Veranstatlung klärt die Verbraucherzentrale über die größten trügerischen Missverständnisse des Einkaufens auf. Auf dem Programm stehen Fragestellungen, für die es klare und oft überraschende Antworten gibt. Die Beraterin Gudrun Hansen der Verbraucherzentrale Trier stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich dar, gibt Tipps und steht auch für Fragen zur Verfügung.

Info und Anmeldung

Der Vortrag findet am Dienstag, 30. August, um 16 Uhr in der Verbraucherzentrale Trier (Fleischstraße 77, 3. Etage) statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter Telefon 0651/48802 oder per E-Mail unter trier@vz-rlp.de, möglich.


Meistgelesen