Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WEISS-Verlag GmbH & Co. KG, S-W Verlag GmbH & Co. KG für Lokalinformationen im Folgenden kurz “Verlag” genannt

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend „AGB“ - gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Verlagen der WEISS-Gruppe (WEISS-Verlag GmbH & Co. KG und S-W Verlag GmbH & Co. KG für Lokalinformationen) - nachfolgend „Verlag“ - und seinen Vertragspartnern - nachfolgend „Vertragspartner“ - unabhängig davon, ob es sich um Kunden, Lieferanten, Dienstleister, Kooperationspartner oder sonstige Geschäftspartner handelt (zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich das generische Maskulinum verwendet, ohne die Absicht einer Benachteiligung).

1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verlag ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Verlags sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Verlag oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

2.3. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Leistungsgegenstand

3.1. Der Verlag bietet insbesondere folgende Leistungen an:

3.1.1. Herausgabe und Vertrieb von Printmedien (z.B. Anzeigenblätter, Sonderprodukte)

3.1.2. Verteilung von Fremdbeilagen (separate Druckerzeugnisse, die einer Druckschrift beigelegt werden)

3.1.3. Erstellung, Veröffentlichung und Schaltung von Anzeigen, Advertorials und redaktionellen Beiträgen in Print- und Onlinemedien

3.1.4. CrossMedia-Dienstleistungen (Kombination von Print-, Online-, Social-Media- und weiteren Marketingkanälen)

3.1.5. Online-Marketing, einschließlich Social-Media-Marketing, Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Webseitenerstellung und -pflege

3.1.6. Content-Erstellung (Texte, Fotos, Grafiken, Videos)

3.1.7. Sonstige Marketing-, Medien- und Kommunikationsdienstleistungen

3.2. Leistungsinhalte, -umfänge und -termine ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

3.3. Der Verlag ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

4. Branchenspezifische Zusatzbestimmungen

4.1. Anzeigenkunden (Print & Digital)

4.1.1. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

4.1.2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, deren Inhalt gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, abzulehnen oder zu entfernen.

4.1.3. Für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Anzeigen ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.

4.1.4. Bei technischen Mängeln in angelieferten Druckunterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Druckqualität.

4.1.5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

4.1.6. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

4.1.7. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Angeschnittene Millimeter werden voll berechnet.

4.1.8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Vertragspartner zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

4.1.9. Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen und Änderungen haftet der Verlag für die Richtigkeit der Wiedergabe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung einer bereits gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet.

4.1.10. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von dem Vertragspartner irregeführt oder getäuscht wird. Der Vertragspartner trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Daten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Vertragspartner daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die Kosten etwaiger Gegendarstellungen trägt der Vertragspartner.

4.1.11. Bei Fließtextanzeigen behält sich der Verlag die Anwendung von allgemein verständlichen Abkürzungen vor. Ein Anspruch auf einen Anzeigenbeleg besteht nicht.

4.1.12. Der Verlag ist berechtigt, die in den Druckschriften erscheinen Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden automatisch in den Online-Diensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen. Bei der Auftragsannahme kann der Vertragspartner der Veröffentlichung in den Online-Diensten widersprechen.

4.1.13. Für die Berechnung des Anzeigenraums ist die Differenz zwischen dem tiefsten und höchsten Punkt der Anzeige multipliziert mit der insgesamt beanspruchten Spaltenzahl maßgeblich. Blatthohe Anzeigen werden immer zum vollen Seitenpreis berechnet.

4.1.14. Wird eine Anzeige zum Kombinationspreis abgerechnet, hat der Vertragspartner nur Anspruch auf einen Anzeigenbeleg einer Ausgabe.

4.1.15. Prospekte, Beilagen, Vorlagen etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung mehr als 10 Werktage lang aufbewahrt. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden pfleglich behandelt. Für Beschädigung und Untergang haftet der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichnete Gegenstände versichert werden, so hat der Vertragspartner die Versicherung selbst zu besorgen.

4.1.16. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit/gegenüber den Vertragspartnern an die Preislisten des Verlags zu halten außer, es ist ausdrücklich anders mit dem Verlag vereinbart. Die vom Verlag gewährte Vermittlerprovision darf an die Vertragspartner weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler/Werbeagenturen ist, dass der Auftrag unmittelbare vom Werbungsmittler/von der Werbeagentur erteilt wird und die Daten auch von ihm/ihr geliefert werden sowie die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

4.2. CrossMedia-Kampagnen

4.2.1. Bei kombinierten Print-/Online-/Social-Media-Kampagnen gelten die jeweiligen technischen und inhaltlichen Anforderungen der einzelnen Kanäle.

4.2.2. Anpassungen der Inhalte zur Optimierung der Kampagne dürfen vom Verlag vorgenommen werden, sofern keine inhaltlichen Kernaussagen verändert werden.

4.2.3. Der Erfolg einer CrossMedia-Kampagne ist abhängig von zahlreichen externen Faktoren (Markt, Wettbewerb, Jahreszeit etc.); der Verlag schuldet daher keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg.

4.3. Online-Marketing & SEO/SEA

4.3.1. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder für die Erreichung bestimmter Klickzahlen, Leads oder Conversions.

4.3.2. Bei Suchmaschinenwerbung (SEA) gelten die jeweiligen Richtlinien der Plattformbetreiber (z.B. Google Ads, Meta Ads).

4.3.3. Der Verlag ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Änderungen an Keywords, Anzeigeninhalten oder Kampagnenparametern vorzunehmen, um die Performance zu optimieren.

4.4. Content-Erstellung & Urheberrecht

4.4.1. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.

4.4.2. Eine Weitergabe, Veränderung oder Vervielfältigung der Inhalte durch den Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlags zulässig.

4.4.3. Der Verlag darf erstellte Inhalte zu Eigenwerbungszwecken verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

4.5. Chiffreanzeigen

Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet Chiffre-Zusendungen werden durch den Verlag nicht geöffnet. Wertvolle Unterlagen sendet
der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Vertragspartners zu öffnen. Briefe, die das zulässige
Format DIN A4 (Gewicht bis 50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiteleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung
kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Vertragspartner die dabei entstehenden Gebühren/
Kosten übernimmt. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar
ist. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn Zuschriften von dem Vertragspartner eine Weiterleitungsgebühr
auf der Basis des jeweiligen gültigen Posttarifs zu berechnen.

4.6. Verteilung

4.6.1. Gewährleistet wird eine Belieferung von mindestens 85% aller erreichbaren Haushalte des im Auftrag vereinbarten Verteilgebiets. Chiffre-Zusendungen werden durch den Verlag nicht geöffnet. Dies gilt nur für die Vollabdeckung von Zielgebieten. Wird eine davon abweichende Verteilart vereinbart, etwa die Belieferung selektierter Zielgruppen, so erstreckt sich die Verteilquote bedingt durch unterschiedliche Zählpraktiken der Einwohnermeldeämter, durch Hinweisschilder mit Einwurfverboten oder durch die Aktualität der Daten auf die bestmögliche Durchführung.

4.6.2. Die Verteilung unterliegt der allgemeinen Überwachung und Kontrolle. Das bedeutet: Kontrolle der Planung und der Auftragsabwicklung sowie stichprobenartige Überwachung der Hausbriefkästen und stichprobenartige Befragung von Haushalten unmittelbar nach dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Verteiltermin. Eine Verteilung gilt als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn die unter Punkt 4.6.1 genannte Quote von 85% erreicht wurde.

4.6.3. Bei eventuell auftretender Beanstandung hinsichtlich der Qualität und Quantität der Verteilung ist dem Verlag jede Beanstandung unter Angabe vollständiger Adressen vom Vertragspartner zu melden. Diese Reklamationsmeldung muss dem Verlag innerhalb von drei (3) Tagen nach dem vereinbarten Verteiltermin unter Angabe des jeweiligen konkreten Reklamationsgrundes schriftlich vorliegen. Beanstandungen können nur bei fristgemäßem Eingang bearbeitet, beantwortet und anerkannt werden.

4.6.4. Eine präzise Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der Haushalte im Umfeld des Reklamanten das Werbematerial empfangen hat. Entstehende Recherche- oder Bearbeitungsgebühren im Falle einer unsachlichen und unberechtigten Reklamation werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

4.6.5. Die vorstehenden Regelungen können im Einvernehmen mit dem Vertragspartner vor Auftragserteilung ergänzt werden. Die Ergänzung bzw. Abänderung bedarf der Schriftform.

4.6.6. Falls durch Verschulden des Verlags eine Verteilung in diesem Sinne nicht stattgefunden hat, hat der Vertragspartner Anspruch auf Nachverteilung. Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, wird eine anteilmäßige Rechnungsänderung vorgenommen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat dem Verlag ein Verschulden nachzuweisen.

4.6.7. Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel oder größerer Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Unfall usw.) sind ausgeschlossen.
 

5. Künstliche Intelligenz (KI)

Der Verlag ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, zur Erbringung der Leistung, insbesondere zur Erstellung von Content, Systeme künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen und zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich durch den Vertragspartner ausgeschlossen wurde.

6. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

6.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Materialien (z.B. Fremdbeilagen, Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig, vollständig und in vereinbarter Form, am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit, zur Verfügung zu stellen.

6.2. Der Vertragspartner gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den übergebenen Materialien und Daten verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

6.3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend; etwaige Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

6.4. Der Vertragspartner hat digital übermittelte Daten frei von Computerviren, Würmern und sonstigen Schadquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Hat der Verlag begründeten Verdacht bzw. entdeckt er Schadquellen auf einer ihm übermittelten Datei, wird er von diesen Daten keinen Gebrauch machen und sie – soweit erforderlich – löschen. Der Verlag behält sich vor, durch solche Schadquellen entstandene Schäden vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Außer bei privaten Wort- und Familienanzeigen verstehen sich alle Preis zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise angegeben.

7.2. Falls der Vertragspartner nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort übersandt.

7.3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.4. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) gegenüber allen Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind zu verlangen, in allen übrigen Fällen fünf (5) Prozent über dem Basiszinssatz; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7.5. Der Verlag kann Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners bestehen. Außerdem kann der Verlag bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, auch während der Laufzeit eines Anzeigenschlusses das Erscheinen weiterer Veröffentlichungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

7.6. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.

7.7. Vereinbaren der Verlag und der Vertragspartner zur Begleichung der Rechnungen das Lastschrifteinzugsverfahren, wird der Vertragspartner spätestens zwei Kalendertage vor der Fälligkeit der ersten Abbuchung mittels SEPA-Basis-Lastschrift über den anstehenden Lastschrifteinzug informiert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die wirksame Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlichen Erklärungen schriftlich abzugeben. Ändern sich die zur Abbuchung anstehenden Beträge vor der Fälligkeit der ersten Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift oder bei späteren Abbuchungen aufgrund von mit dem Vertragspartner abgestimmten Korrekturen, aus denen Gutschriften oder Nachbelastungen resultieren, gilt als vereinbart, dass diese Beträge bei Fälligkeit eingezogen/verrechnet werden können, ohne dass es einer weiteren Ankündigung seitens des Verlags bedarf. Der Verlag ist berechtigt, Rechnungsunterlagen und/oder Benachrichtigungen im Rahmen des Lastschriftverfahrens an die vom Vertragspartner benannte E-Mail-Adresse zu senden. Eventuelle Gebühren für Rücklastschriften werden mit dem nächsten Lastschrifteinzug eingezogen.

7.8. Der Verlag ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (sogenannte „e-Rechnungen“). Die e-Rechnung wird vom Verlag an eine vom Vertragspartner benannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Erhalt dieser E-Mail gilt die e-Rechnung als zugegangen. Nach der Umstellung auf e-Rechnung behält sich der Verlag vor, im kaufmännischen Geschäftsverkehr dem Vertragspartner die Kosten für den Rechnungsversand in Papierform in Rechnung zu stellen.

7.9. Der Verlag liefert nur auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern auf Wunsch geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

7.10. Kosten für vom Vertragspartner gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Vertragspartner zu tragen.

7.11. Der Verlag behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von tariflichen oder gesetzlichen Lohnbestimmungen oder Materialpreisänderungen eintreten. In gleicher Weise ist der Verlag verpflichtet, bei Kostensenkungen zu verfahren. Der Verlag wird den Vertragspartner hierüber umgehend informieren.

7.12. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen & Urheberrecht

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Verlag dem Vertragspartner an erbrachten Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt ist.

8.2. Die vollständigen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben beim Verlag, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

8.3. Der Verlag ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Eigenwerbungszwecken zu nutzen, sofern nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Vertragspartners entgegenstehen.

8.4. Der Verlag behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.

8.5. Wird auf den Social-Media-Kanälen des Verlags „User-Generated-Content“ – von Nutzern der jeweiligen Plattform auf dem Kanal des Verlags hochgeladene Inhalte (Fotos, Videos, Texte, Tonaufnahmen, etc.) – hochgeladen und ist für einen verständigen Nutzer erkennbar, dass es sich um User-Generated-Content handelt, darf dieser vom Verlag für eigenen Content verwendet werden; der Verlag erhält ein uneingeschränktes einfaches Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Für den Nutzer ist insbesondere dann zu erkennen, dass es sich um User-Generated-Content handelt, wenn er mittels Kommentar auf einen Aufruf des Verlags, eigenen Content zu teilen, reagiert. Sämtliche datenschutz- und urheberrechtlichen Zustimmungen gegenüber dem Verlag gelten durch Hochladen als erteilt.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Für Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

9.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungsverbringung, schriftlich zu rügen.

9.3. Der Verlag haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.4. Bei Verzugsschäden haftet der Verlag höchstens in Höhe von fünf vom Hundert (5 %) des für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgelts. Will der Vertragspartner darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verlag eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmen. Wird dem Verlag, während er in Verzug ist, die Leistung unmöglich, haftet er mit den vorstehenden Haftungsgrenzen. Der Verlag haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eigetreten wäre.

9.5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.6. Der Verlag garantiert keinen Marketingerfolg.

9.7. Der Verlag übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Punkt 12.2 dieser AGB.

9.8. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verlages für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

9.9. Ansprüche des Vertragspartners, der juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oderselbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Daten bzw. Fremdbeilage. Wird der Zweck einer Anzeige durch einen ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck beeinträchtigt und verlangt der Vertragspartner Nacherfüllung, so kann der Verlag nach seiner Wahl nachbessern oder eine Ersatzanzeige veröffentlichen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Vertragspartner berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für andere Vertragspartner (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Vertragspartner die Daten und/oder Beilage unverzüglich nach der Ablieferung bzw. Veröffentlichung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.

10. Höhere Gewalt

10.1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen), berechtigen den Verlag, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen.

10.2. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen und ansonsten auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.

11. Geheimhaltung

11.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

11.2. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

12. Datenschutz

12.1. Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Informationen hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verlags.

12.2. Der Vertragspartner erklärt mit Vertragsschluss mit dem Verlag, zur Weitergabe und Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte und insbesondere der darin enthaltenen personenbezogenen Daten (Dritter) berechtigt zu sein.

12.3. Bei Leads-Anzeigen werden Instant-Formulare von Meta eingesetzt, mit denen personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse und Handynummer abgefragt werden. Ein Transfer der Daten in ein Drittland (USA) kann in diesen Fällen nicht ausgeschlossen werden, es wird auf die Datenschutzbestimmungen von Meta und die aktuellen Datenschutzabkommen mit den USA verwiesen.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1. Verträge werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.

13.2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

13.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

14. Nachunternehmer

Der Verlag ist berechtigt, insbesondere zur Erbringung seiner vertragliche geschuldeten Leistung Subunternehmer einsetzen,
ohne dass dies der Zustimmung des Vertragspartners bedarf.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verlags.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit zulässig, entspricht. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

15.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
 

Stand: September 2025

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