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Steht nun auch der Notarzt auf der Kippe?

Der Förderverein des St. Josef-Krankenhauses in Adenau hilft vorübergehend bei der Finanzierung des Notarztes aus - und will so ein Exempel statuieren.
Ob künftig noch Notärzte vom St. Josef-Krankenhaus in Adenau starten, ist derzeit ungewiss. Archivfoto: Dreschers

Ob künftig noch Notärzte vom St. Josef-Krankenhaus in Adenau starten, ist derzeit ungewiss. Archivfoto: Dreschers

Nachdem die Marienhaus Kliniken GmbH vor Kurzem die Schließung der Chirurgie am St. Josef Krankenhaus, das sie betreibt, verkündet hatte, steht nun der Notarzt zur Diskussion. Die Notärzte, die im Adenauer Land sind Ärzte, die am Krankenhaus in Adenau beschäftigt sind. Das funktioniert natürlich nicht umsonst. Im Gegenteil. Rund 250.000 Euro Defizit verursacht der Notarztdienst für die Marienhaus GmbH, sagt Marienhaus-Prokurist. "Wir können diese Quersubventionierung nicht auf Dauer übernehmen", sagt er. Schon im September hatte Wagner verkündet, dass der Notarztwagen seinen Standort am Krankenhaus behalten soll, Voraussetzung aber sei, dass die finanzielle Ausstattung des notärztlichen Rettungsdienstes angepasst werde. Allerdings erklärte er aktuell auch: "Wir werden nicht einfach von heute auf morgen einstellen." Der Förderverein St. Josef-Krankenhaus und dessen Projektgruppe UNSER*NOTARZT aber sieht den Notarztstandort Adenau bereits jetzt massiv gefährdet, wie der Vereinsvorsitzende Bernd Schiffarth erklärte. Nun will der Förderverein bei der Notarzt-Finanzierung vorübergehend aushelfen. "Um zumindest überbrückend bis zum Jahreswechsel den Notarztstandort nicht vollständig zum Erliegen zu bringen, wird der Förderverein, überbrückend bis zum Jahresende, den Kostenanteil, welcher eigentlich von den zuständigen Krankenkassen fließen sollte, zumindest für den Monat Dezember tragen", verkündete Schiffarth. Damit trage der Förderverein zur finanziellen Entlastung des St. Josef-Krankenhauses bei. Mit der Unterstützung aus Spenden statuiere der Verein ein Exempel - laut Schiffarth "möglicherweise bundesweit". Der Förderverein wolle damit "deutlich und unmissverständlich auf die anhaltende und seit vielen Jahren untragbare chronische Unterfinanzierung" des Notarztes in Adenau hinweisen. Statt um den stetigen Kampf hinsichtlich der Finanzierung müsse sich der Notarztstandort Adenau endlich um seine eigentliche Aufgabe kümmern dürfen, sagte Schiffarth deutlich: "Dies ist die Rettung von Menschenleben." Damit es nicht bald heiße "Notarzt nur noch gegen Spenden" sei jetzt eine dauerhafte und nachhaltige Lösung notwendig, mahnte der Vereinsvorsitzende. Am kommenden Mittwoch ist ein Treffen der Beteiligten im Innenministerium anberaumt, an dem unter anderem Vertreter der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die die zuständige Behörde für den Rettungsdienst ist, Ärzte, Guido Nisius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau sowie Vertreter der Krankenkassen teilnehmen. In dem Gespräch wird erörtert, ob der Rettungsdienst von einem anderen Dienstleister übernommen werden könnte. Der Marienhaus GmbH käme das wohl nicht ungelegen. Zwar spreche man miteinander, so Marienhaus-Prokurist Wagner: "Darüber hinaus sprechen Parteien miteinander, die sich überlegen, dass es gegebenenfalls eine Lösung ohne Marienhaus geben könnte. Das wäre für uns auch in Ordnung." Bei den Überlegungen zu Alternativen wird immer wieder das Rote Kreuz (DRK) ins Spiel gebracht, das im Kreis Ahrweiler bereits den Rettungsdienst übernimmt. Auf Nachfrage des Wochenspiegels erklärte Thorsten Trütgen, Pressesprecher des DRK-Kreisverbandes Ahrweiler, dass das Rote Kreuz grundsätzlich im Kreis Ahrweiler bestrebt sei, den Mitbürgern eine umfassende notfallmedizinische Versorgung zuteilwerden zu lassen. "Das DRK ist in Kontakt mit den zuständigen Stellen und hat gegenüber diesen seine Kooperationsbereitschaft bezüglich der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in der Region Adenau zugesichert", erklärt Trütgen vage. Maßgebliche Grundlage für die notfallmedizinische Versorgung sei das Landesrettungsdienstgesetz (RettDG) Rheinland-Pfalz. Demnach sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet "im Rahmen ihrer Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit" (§ 23 (1) RettDG) Ärzte als Notärzte zur Verfügung zu stellen. Die Kosten müssen ihnen erstattet werden. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, wirken auch andere Ärzte am Notarztdienst mit. Die Adenauer Bürger sind unterdessen auch nicht untätig gewesen. Sie haben im Internet die Petition "Gegen die Schließung der Chirurgie und in Folge der Schließung des St. Josef-Krankenhauses" gestartet.


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