Seitenlogo
stp

Aufhebung der Einbahnstraßenregelung

Die Einbahnstraßenregelung auf der B 421 im Zeller Berg wird aufgehoben.

Die Einbahnstraßenregelung auf der B 421 im Zeller Berg wird aufgehoben.

Bild: Archiv

Zell. Ab Dienstag, 4. April, kann die B 421 im Zeller Berg wieder für den gesamten Verkehr frei gegeben werden. Das teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz mit. Nach insgesamt elf Monaten Bauzeit kann die Verbindung zwischen Hunsrück und Mosel wieder in beide Fahrtrichtungen genutzt werden. "Durch die unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller beteiligten Firmen sowie das gemeinsame Bestreben, dieses Projekt so zügig wie möglich umzusetzen, ist es gelungen, die ursprünglich vorgesehene Bauzeit trotz umfangreicher zusätzlicher Böschungssicherungs-, Oberbau- und Schutzplankenarbeiten zu verkürzen", so Dipl.-Ing. Bernd Cornely, Leiter des projektverantwortlichen LBM Cochem-Koblenz.

Als Restarbeiten seien im April noch außerhalb des Neubauabschnittes die Schutzplanken im talseitigen Bankett wiederherzustellen. Der Verkehr werde hier während der täglichen Arbeitszeiten mit einer Ampel geregelt. Zudem werde bei geeigneter Witterung die noch fehlende Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Der Ausführungszeitraum hierfür und die erforderliche Verkehrsführung seien allerdings noch offen. Bernd Cornely abschließend: "Wir danken allen an der Umsetzung beteiligten Firmen für die sehr gute Zusammenarbeit und die professionelle Umsetzung dieses Projektes. Darüber hinaus danken wir allen Betroffenen für das aufgebrachte Verständnis und die Geduld wäh-rend des Baus dieses wichtigen und von der Region lange geforderten Projektes."

www.lbm.rlp.de

 


Weitere Nachrichten aus Kreis Cochem-Zell
Meistgelesen