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Mario Zender

Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter in Pflegeheimen verhängt

Cochem. Betretungsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter in Pflegeheimen verhängt Kreisverwaltung kontrolliert Impfpflicht in Einrichtungen / zwölf Bescheide erlasse

Auch im Pflegeheim »Kloster Ebernach« in Cochem wurde ein Betretungsverbot für einen Mitarbeitenden in der Einrichtung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell ausgesprochen. Foto: Archiv/Pauly

Auch im Pflegeheim »Kloster Ebernach« in Cochem wurde ein Betretungsverbot für einen Mitarbeitenden in der Einrichtung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell ausgesprochen. Foto: Archiv/Pauly

Bild: Stefan Pauly

Von Mario Zender
Die im Zusammenhang mit der durch die Corona-Pandemie eingeführte Impfpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen hat auch im Kreis Cochem-Zell einige Auswirkungen. Nach WochenSpiegel-Recherchen sind in mehreren Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeiter entlassen worden. Die Kreisordnungsbehörde kontrolliert sehr akribisch die Einhaltung der Impfflicht. Und hat auch schon, so WochenSpiegel-Informationen, in Pflege- und/oder Betreuungseinrichtungen Betretungsverbote für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen? Brian Beals, Pressesprecher der Kreisverwaltung Cochem-Zell: "In den voll- und teilstationären Einrichtungen sowie den ambulanten Einrichtungen wurden insgesamt zwölf Betretungsverbote und zwei Tätigkeitsverbote erlassen. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Pflegekräfte. Es sind auch Reinigungskräfte oder Verwaltungskräfte mit Patientenkontakt betroffen." Insgesamt hat dies, betont die Kreisverwaltung auf Anfrage, sechs Einrichtungen im Kreis Cochem-Zell betroffen. Und die Kreisverwaltung kündigt an, dass die Beschäftigungsverbote auch kontrolliert werden. "Wir behalten uns vor, die Einhaltung der Verbote unangekündigt zu überprüfen. Bei einem Verstoß gegen die Verfügung kann ein Zwangsgeld in Höhe von 1 000 EUR erlassen werden. Ein Bußgeldverfahren ist bei einem Verstoß ebenfalls möglich", so Pressesprecher Brian Beals gegenüber dem WochenSpiegel. Wie sieht es denn in den Einrichtungen aus? "Bisher haben wir ein Betretungsverbot für einen Mitarbeitenden in unserer Einrichtung erhalten. Den Ausfall dieses Mitarbeitenden können wir durch eine Umverteilung der Dienste abdecken. Daher kommt es in unserer Einrichtung zu keinen Einschränkungen", so Pressesprecherin Sandra Schneemann vom Kloster Eberbach. In der Senioren-Residenz Blankenrath, die zur "Alloheim SE" in Düsseldorf gehört, betont Pressesprecher Rüdiger Stahlschmidt: "Unsere Einrichtung in Blankenrath setzt die gesetzliche Impfpflicht im Gesundheitswesen als Beschäftigungsvoraussetzung bereits seit Mitte März 2022 konsequent um. Lediglich zwei Mitarbeiter der Einrichtung haben sich im März gegen die gesetzlich vorgeschriebene Impfung entschieden. Sehr gerne hätten wir diese Mitarbeiter weiter beschäftigt. Trotz unserer eindringlichen Appelle und diverser Gespräche konnten wir sie aber nicht von der Notwendigkeit der Impfung überzeugen". Die beiden Positionen hätten auch umgehend nachbesetzt werden können. "Somit hatte und hat die in Kraft getretene einrichtungsbezogene Impfpflicht keine Auswirkungen auf unsere Residenz in Blankenrath", so Rüdiger Stahlschmidt. Beim Bildungs- und Pflegeheim St. Martin in Düngenheim sind, laut Direktor Markus Wagener, zwei Mitarbeitende aus dem Bereich der Eingliederungshilfe betroffen. "Die Betriebsabläufe sind durch die geringe Anzahl der Fälle generell nicht beeinträchtigt. Eine Kompensation wird trotz der angespannten Situation der Verfügbarkeit von Personal gelingen", so Wagener.


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