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Stefan Pauly

»Totimpfstoff« und 4. Impfung

Terminregistrierungen in der kommunalen Impfstelle in Bremm möglich
In der kommunalen Impfstelle gibt es demnächst weitere Impfmöglichkeiten.

In der kommunalen Impfstelle gibt es demnächst weitere Impfmöglichkeiten.

Bild: Archiv

Demnächst gibt es eine weitere Möglichkeit sich gegen Corona impfen zu lassen: Für Ungeimpfte besteht dann die Möglichkeit sich eine Impfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid – ein sogenannter Proteinimpfstoff (»Totimpfstoff«) – der Firma Novavax in der kommunalen Impfstelle in Bremm impfen zu lassen. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen erforderlich. Voraussichtlich finden die Erstimpfungen in der letzten Februar- oder der ersten Märzwoche statt. Hierfür kann man sich jetzt schon unter: www.impftermin.rlp.de registrieren.
Die Registrierung für eine zweite Boosterimpfung (Auffrischungsimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna) ist ebenfalls unter: www.impftermin.rlp.de möglich.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohnern und Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche eine erneute Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung.
Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffri-schungsimpfung können hingegen Personen, die in Medizin- und Pflegeeinrichtungen mit direktem Patientinnen-, Patienten-, Beweohner- und Bewohnerinnenkontakt beschäftigt sind, eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.
In der kommunalen Impfstelle in Bremm ist eine zweite Auffrischungsimpfung vorerst nur bei Personen ab 16 Jahren möglich. Zudem müssen alle Personen unter 70 Jahren zum Nachweis der Berechtigung zur zweiten Auffrischungsimpfung einen entsprechenden Nachweis in der Impfstelle vorlegen. Als Nachweis einer Immunschwächeerkrankung kann nur ein ärztliches Attest anerkannt werden. Bewohner und Bewohnerinnen, sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Impfung mitbringen.
Weitere Informationen: www.cochem-zell.de
 


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