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Stefan Pauly

Trinkwassergebrauch weiter eingeschränkt

Rasensprengen ist im Landkreis Cochem-Zell verboten.

Rasensprengen ist im Landkreis Cochem-Zell verboten.

Bild: Pixabay

Cochem-Zell. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das in den Wassergewinnungsanlagen der Kreiswerke Cochem-Zell zur Trinkwassergewinnung verfügbare Wasservorkommen deutlich zurückgegangen. Um weiterhin im gesamten Versorgungsgebiet Trinkwasser für Zwecke der Nahrungszubereitung, zum Trinken und zur Körperpflege sowie zur Versorgung der Nutztiere im benötigten Umfang zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig, die Verwendung des vorhandenen Trinkwassers auf diese lebensnotwendigen, wichtigen Nutzungen zu beschränken. Das teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell mit. 

Um die allgemeine Wasserversorgung sicherstellen zu können, wird daher bis auf Weiteres folgendes untersagt:

- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum

- Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen

- Das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern

- Das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage

- Das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen

- Die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren.

Die diesbezüglich erlassene Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 wird, so die Kreisverwaltung, aufgehoben.

www.cochem-zell.de

 


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