Johannes Mager

Durchsuchungen wegen Hasspostings auch im Keis Ahrweiler

Ermittlungsbehörden gehen gegen 14 Beschuldigte in Rheinland-Pfalz vor. Einer Person aus dem Kreis Ahrweiler wird die Verleumdung der Migrationsbeauftragten Aydan Özoguz zur Last gelegt.

Kreis. In einer bundesweit abgestimmten und vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Aktion gehen die Ermittlungsbehörden in Deutschland heute gegen strafbare Inhalte im Internet vor. Im Mittelpunkt stehen gegen Verfasser von gezielt gegen Politikerinnen und Politiker gerichtete Hasspostings. Ausgangspunkt des Aktionstages sind Ermittlungen zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Dabei wurden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft. Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 13 Bundesländern Ermittlungsmaßnahmen bei über 100 Beschuldigten durch.
In Rheinland-Pfalz werden die Maßnahmen vom Landeskriminalamt unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), koordiniert. Unter den 14 Beschuldigten in Rheinland-Pfalz befindet sich auch eine Person aus dem Kreis Ahrweiler. Auf Nachfrage des WochenSpiegel erklärte der Koblenzer Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer, dass dem Beschuldigten eine Verleumdung von Aydan Özoguz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zur Last gelegt wird. Er habe Özoguz die Aussage angedichtet, dass "Asylbewerber kriminell werden, auch unter Umständen Raub begeben, das ist einzig und allein die Schuld der Deutschen, weil deren Spendenbereitschaft sehr zu wünschen übrig lässt". Diese Aussage sei von Aydan Özoguz aber nicht getätigt worden, so der Generalbundesanwalt.
Die weiteren Beschuldigten in Rheinland-Pfalz stammen aus den Landkreisen Mayen-Koblenz, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Worms, Mainz, Landau in der Pfalz, Trier und Kaiserslautern. Bei den Durchsuchungen wurden acht Laptops, sieben Mobiltelefone und zahlreiche Datenträger, bei einem Beschuldigten zusätzlich Waffen, Munition und andere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände als Beweismaterial sichergestellt. Dieses wird nun ausgewertet.


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