Mario Zender

Doppelmord vom Rodder Maar: Lebenslang für Haupttäter – besondere Schwere der Schuld festgestellt

Koblenz/Bad Breisig. Ein Jahr nach dem grausigen Fund zweier verkohlter Leichen am idyllischen Rodder Maar ist nun das zweite Urteil gefallen: Der 41-jährige Hauptangeklagte Mariusz P. muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem ordnete die Kammer um Richter Rupert Stehlin die Sicherungsverwahrung an – die schärfste Waffe des Strafrechts.
Die Richter folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Heimtücke, Habgier und Ermöglichungsabsicht: So nannte Stehlin die Mordmerkmale. Auch die Angehörigen dürfen auf eine gewisse Genugtuung hoffen – sie erhalten Schmerzensgeld.
Opfer brutal erschlagen
Die Opfer: ein 61-jähriger Mann aus der Pfalz und ein 28-Jähriger aus dem Westerwald. Beide waren im Oktober 2024 in Bad Breisig auf grausame Weise mit Hämmern erschlagen worden. Ihre Leichen wurden anschließend in Brand gesteckt – und am 20. Oktober vergangenen Jahres von einer Spaziergängerin am Rodder Maar entdeckt.
Schon im Sommer war Brigitte H., die 52-jährige Lebensgefährtin des Täters, als Mittäterin verurteilt worden – ebenfalls zu lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld.
„Unfassbar brutal“
Staatsanwaltschaft und Nebenklage zeichneten im Prozess ein düsteres Bild: „Unfassbar brutal“ und „menschenverachtend“ seien die Taten gewesen. Die Opfer seien gezielt ausgewählt worden, um an Geld und Besitz zu gelangen. Beim 28-Jährigen ging es um eine Wohnungsübergabe, beim älteren Opfer um angebliches Vermögen.
„Psychopathische Persönlichkeitsstruktur“, „unbedingter Vernichtungswille“ – die Anwälte der Hinterbliebenen fanden deutliche Worte. Als eine Anwältin im Plädoyer besonders scharf gegen den Angeklagten ausholte, klatschte das Publikum. Richter Stehlin reagierte empört: „Ich glaub, es geht los!“
Verteidigung spricht von „Trauma“
Verteidiger Dr. Gerhard Prengel (Koblenz) dagegen versuchten, das Bild zu verschieben: Der 41-Jährige sei selbst Opfer gewesen – jahrelang geprügelt, von der Mutter verlassen. Ein Trauma, das in einem „impulsiven Durchbruch“ geendet habe. Von Planung könne keine Rede sein. Auch die Sicherungsverwahrung sei „nicht zutreffend“.
Mariusz P.  selbst zeigte in seinem letzten Wort Reue: „Ich habe die Familien zerstört, alle beide. Ich habe mein eigenes Leben zerstört.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Doch die Kammer glaubte den Entschuldigungen nicht. Laut Richter Stehlin lockte die 52-jährige Komplizin die Opfer jeweils in den Keller – dort schlug der 41-Jährige zu. Ein kaltblütiger Plan. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten bereits an, in Revision zu gehen.

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