Jutta Kruft

Haftstrafen für Gangster-Trio

Geldautomatensprengung: Täter müssen für vier bis sechs Jahre in Haft
Urteilsverkündung im Prozeß gegen "Geldautomatenknacker".

Urteilsverkündung im Prozeß gegen "Geldautomatenknacker".

Bild: Kruft

vier Verhandlungstagen fiel jetzt im Saal 128 des Koblenzer Landgerichts das Urteil im Prozeß gegen das Täter-Trio im Alter von 33, 31 und 22 Jahren. Der vorbestrafte »Haupttäter« muss sechs Jahre in Haft, seine Komplizen vier Jahre beziehungsweise vier Jahre und sechs Monate. Das Gericht, unter Vorsitz von Richter Rupert Stehlin, sah es als erwiesen an, dass die drei Männer am 10. April 2021 den Geldautomaten in der Filiale der Volksbank RheinAhrEifel in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Stadtteil Heimersheim) eine Detonation herbeigeführt hatten (der WochenSpiegel berichtete). Dabei bedienten sie sich eines Gasgemischs, das in den Tresor eingeleitet wurde. Mit Benzin sei eine Lunte vom Automaten bis nach außen gelegt worden. Durch das Entzünden des Gasgemischs sei es zur Detonation gekommen, wobei der Automat und der Vorraum erheblich beschädigt wurden. Mit 140.00 Euro seien sie geflüchtet. Mit diesem Geld im Gepäck und auf den gelungenen Coup feierten sie eine »Siegesfeier« in der Wohnung eines Angeklagten. Doch damit nicht genug. Sie verbrachten ein Party-Wochenende auf der Insel Mallorca. Um ihren Triumph zu dokumentieren, zückte die »Generation Handy« das Mobiltelefon und hielt die »Glücksmomente« bildlich fest. Einer der Täter war so stolz auf sein »Werk«, dass er sich das Datum 10.4. und drei Dollar-Zeichen tätowieren ließ.

Hervorragende Ermittlungsarbeit

Das alles war das Ergebnis der »hervorragenden Ermittlungsarbeit des Landeskriminalamtes (LKA), wie Richter Stehlin lobend hervorhob.
Den Täter attestierte er »hohe kriminelle Energie«. Sie hätten die Tat »alles andere als dilettantisch« vorbereitet. Die Tat war akribisch geplant, sie hatten das Kowhow und das Equipment besorgt, der Geldautomat wurde ausgekundschaftet und das Kennzeichen »SU« gestohlen. Dies fiel bei ihrer Flucht auf der A61, kurz nach der Tat, auf. Ein weiterer Fehler war, dass sie die Plastikflasche mit Benzin am Tatort zurückgelassen hatten.
Von der Beute wurden 126.550 Euro sichergestellt.
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.


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