Bei einer gemeinsamen Sitzung haben die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlings- und Integrationspolitik vereinbart.
„Alle Anstrengungen für die Flüchtlinge dürfen und werden den sozialen Zusammenhalt in unserem Land nicht gefährden. Im Gegenteil: Die Förderprogramme, zum Beispiel im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, kommen allen zugute, Einheimischen wie Flüchtlingen. Grundlage des Zusammenlebens ist das Grundgesetz und die Rechtsordnung der Bundesrepublik“, betonten die Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer und Hannelore Kraft.
Gemeinsame Aufgabe
Im Bereich der Integrationspolitik bekannten sich beide Landesregierungen dazu, dass die Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme und insbesondere die Integration der Flüchtlinge eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen darstellt. „Wir werden diese gewaltigen Aufgaben aber nur dauerhaft bewältigen können, wenn der Bund sich weitergehend und dauerhaft an den flüchtlingsbedingten Kosten beteiligt“, sagten die Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer und Hannelore Kraft.
Darüber hinaus vereinbarten die Ministerpräsidentinnen, dass beide Länder zukünftig bei der Flüchtlings- und Integrationspolitik noch enger zusammenarbeiten. Hierbei nannten die Ministerpräsidentinnen als Bereiche der Zusammenarbeit den Erfahrungsaustausch zwischen Expertinnen und Experten beider Länder, gemeinsam abgestimmte Fort- und Weiterbildungsangebote sowie den Austausch über geeignete Förderansätze. Beide Ministerpräsidentinnen hoben hervor, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme von Flüchtlingen unverzichtbar ist.
Bonn-Berlin-Gesetz
Neben den aktuellen Aufgaben der Flüchtlings- und Integrationspolitik gehörten die strukturpolitische Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit bei der Umwelt- und Energiepolitik sowie das Bonn-Berlin-Gesetz zu den zentralen Themen der gemeinsamen Sitzung unter der Leitung der Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer und Hannelore Kraft im Arp Museum Bahnhof Rolandseck in Remagen.
„Wir haben vereinbart, dass wir dem schleichenden Prozess der Verlagerung von Arbeitsplätzen der Bundesministerien von Bonn nach Berlin entgegensteuern werden. Unsere Regierungen werden sich dem Angebot des Bundes zum Dialog mit den Betroffenen auf Kommunal- und Länderebene nicht verschließen, gleichwohl gelten das Berlin/Bonn-Gesetz und die Bekenntnisse des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode des Bundestages uneingeschränkt. Die dauerhafte Präsenz von Bundesministerien in Bonn bleibt unabdingbar“, unterstrichen die Ministerpräsidentinnen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, Malu Dreyer und Hannelore Kraft.
Beide Länder begrüßten die regionale Kooperation im Regionalen Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr der Stadt Bonn und der Landkreise Rhein-Sieg und Ahrweiler. Die Erweiterung um das Thema Regionalentwicklung wurde von beiden Seiten als sinnvoll und notwendig erachtet.