Mario Zender

Knallhartes Urteil: Lebenslange Haft für Brigitte H. wegen Mordes

Brigitte H. wurde  heute wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Brigitte H. wurde heute wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Bild: Zender

Koblenz/ Bad Breisig. Im aufsehenerregenden Doppelmord-Prozess um die im Oktober 2024 am Rodder Maar verbrannten Leichen zweier Männer ist am Freitagvormittag das Urteil gegen eine der beiden Angeklagten gefallen. Das Landgericht Koblenz verurteilte die 51-jährige Brigitte H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Schwurgerichtskammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Brigitte H. gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten Mariusz P. (41) an der Tötung der beiden Opfer beteiligt war. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Vortag lebenslange Haft gefordert und dabei auf gleich mehrere Mordmerkmale verwiesen: Habgier, Heimtücke und die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken.
Dem gegenüber hatten die Verteidigerinnen der Angeklagten einen Freispruch vom Mordvorwurf beantragt. Ihre Mandantin sei zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen. Sie plädierten höchstens auf eine Bewährungsstrafe – etwa wegen der Störung der Totenruhe. Doch das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht.
Die Taten hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst: Am 14. Oktober 2024 waren am Rodder Maar im Brohltal, einem beliebten Ausflugsziel im Kreis Ahrweiler, zwei bis zur Unkenntlichkeit verbrannte Leichen entdeckt worden. Die später identifizierten Opfer – der 61-jährige Herbert L. und der 28-jährige John B. – waren zuvor gewaltsam ums Leben gekommen. Ermittlungen ergaben, dass beide Männer im Keller des Hauses von Brigitte H. in Bad Breisig getötet und anschließend verbrannt worden waren.
Grausame Details am ersten Prozesstag
Bereits zum Prozessauftakt Anfang des Jahres hatte Mariusz P. ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Ja, ich habe die beiden Männer getötet“, sagte der 41-Jährige ruhig vor der Schwurgerichtskammer. Seine Mitangeklagte Brigitte H. äußerte sich nicht persönlich, ließ über ihre Verteidigung jedoch erklären, sie sei an den Taten nicht beteiligt gewesen.
Laut Anklage wurden die Opfer regelrecht hingerichtet. Zunächst soll Herbert L. mit einem Messer angegriffen, gefesselt und dann mit einem Vorschlaghammer erschlagen worden sein. Anschließend wurde auch der zweite Mann auf ähnliche Weise getötet. Beide Leichen wurden anschließend mit brennbaren Stoffen in der Nähe des Maarsees entsorgt.
Nach dem ersten Mord fuhren die Angeklagten laut Ermittlungen gemeinsam zur Wohnung eines der Opfer in Rockenhausen (Pfalz), um Wertgegenstände zu durchsuchen. Brigitte H. soll versucht haben, ein E-Bike des Getöteten weiterzuverkaufen – ein weiterer Hinweis auf ein mögliches Motiv aus Habgier.
Brisant ist auch die Rolle von Mariusz P.: Er war zum Zeitpunkt der Tat eigentlich in einer forensischen Klinik untergebracht, durfte diese jedoch im Rahmen einer sogenannten Vollzugslockerung verlassen. Anstatt sein genehmigtes Praktikum anzutreten, konsumierte er nach eigenen Angaben Alkohol – auch unmittelbar vor und nach den Taten.
Das Verfahren gegen ihn wird separat fortgeführt. Er hatte im Prozessverlauf zwar Verantwortung übernommen, jedoch betont, dass es sich um im Streit eskalierte Situationen gehandelt habe – ein Mordvorsatz sei nicht gegeben gewesen.
Mit dem Urteil gegen Brigitte H. endet nun zumindest ein Teil des komplexen und emotional aufgeladenen Strafverfahrens. Wann genau im Fall Mariusz P. mit einem Urteil zu rechnen ist, steht noch nicht fest.

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