Ohne Kontakt geht's nicht
Tagesmütter betreuen weiterhin bis zu fünf Kinder – und das im eigenen Haushalt. »Wir müssen weiter betreuen, obwohl die Kinder in unsere Haushalte kommen, wo sich teilweise auch Menschen aus Risikogruppen befinden oder Zugang haben. Dort breitet es sich genauso und vielleicht noch weitläufiger aus als in geschlossenen Einrichtungen«, kritisiert Ramona Engel: »Zusätzlich kommen die Eltern und oft Geschwisterkinder beim Bringen und Abholen dazu.« Die Tagesmutter aus Altenahr ist schwanger und hat eine einjährige Tochter. »Es interessiert niemand, ob wir uns anstecken«, sagt sie. Ramona Engel gehört zu einer Gruppe von 20 Tagesmüttern aus dem Kreis Ahrweiler, die sich vom Land im Stich gelassen fühlen und nun für eine Verbesserung der Situation kämpft.
Die Kindertagespflege werde im Infektionsschutzgesetz zu den Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten gezählt, erklärt Stefan Embacher, Pressesprecher des Kreises Ahrweiler. Deshalb sei die Entscheidung des Landes, sie nicht zu schließen, beim Kindertagespflegepersonen im Kreis Ahrweiler auf großes Unverständnis gestoßen. »Im Falle der grundsätzlichen Schließung der Kindertagespflegestätten stünden wir vor der Problematik, dass Eltern aus systemrelevanten Bereichen oder alleinerziehende Elternteile keine alternative Betreuung hätten«, erklärt eine Pressesprecherin der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei auf Nachfrage des WochenSpiegel.
Das Problem: Da Schließungen nicht angeordnet wurden, tragen Tagesmütter das unternehmerische und somit auch finanzielle Risko prinzipiell selbst, wenn sie die Betreuung aus eigener Entscheidung aussetzen, weil sie etwa einer Riskiogruppe angehören. So erklärt es der Bundesverband für Kindertagespflege auf seiner Internetseite.
Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Fachbereichsleiterin Siglinde Hornbach-Beckers kritisieren das Vorgehen des Landes: »Kindertagespflegestellen werden je nach Betreuungsbedarf der Eltern belegt, so dass Tagespflegestellen über die Woche verteilt auch mehr als fünf verschiedene Kinder betreuen können. Das Ziel, unnötige soziale Kontakte möglichst einzuschränken, wird hier nicht konsequent verfolgt.«
Laut Landrat verweist das Land auf eventuelle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Entschädigungen gemäß IfSG sind dann möglich, wenn die Tagespflegestelle behördlich geschlossen wird. Vor allem müssen die Tagesmütter also auf die angekündigte Unterstützung von Bund und Land für Kleinselbstständige hoffen, falls es wirtschaftliche Einbußen gibt, wenn eine Tagespflegestelle schließt. Auch darauf verweist das Land laut Pföhler.
Zuständig für die Kindertagespflege sei grundsätzlich das örtliche Jugendamt, heißt es aus der Staatskanzlei. Es sei verständlich, dass die Tagespflegepersonen sich Sorgen um einen möglichen Verdienstausfall machen. Deshalb empfehle das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung den Jugendämtern, die Betreuungskosten der Pflegestelle nicht zu kürzen, wenn einzelne Kinder aus Infektionsschutzgründen nicht mehr in die Kindertagespflege kommen können.
Das Kreisjugendamt hat angekündigt, den Tagesmüttern die laufende Förderung weiterzahlen – falls Kinder aufgrund von Krankschreibung, Quarantäne oder Entscheidung der Eltern nicht zur Betreuung erscheinen. Geldleistung, die bereits laufen, wird das Jugendamt auch dann zahlen, falls eine Tagespflegestelle schließen muss, wenn die Tagesmutter oder eine andere Person aus ihrem Haushalt in Quarantäne muss.