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Altersarmut in Bernkastel-Wittlich: Drohen Mini-Renten?

Dem Landkreis Bernkastel-Wittlich droht Altersarmut – in einem größeren Ausmaß als bislang angenommen. Das befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Symbolbild/Pixabay

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Rund 17.000 Arbeitnehmer im Kreis Bernkastel-Wittlich würden - so, wie sie heute arbeiten - nur eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung bekommen. Und das, wenn sie nach immerhin 45 Berufsjahren in den Ruhestand gingen. Das sind 36 Prozent aller Beschäftigten im Kreis. Die Schwelle für "Alters-Hartz-IV" liegt im Kreis Bernkastel-Wittlich bei aktuell 755 Euro im Monat. Dabei sind insbesondere die Kosten fürs Wohnen berücksichtigt. Dies geht aus einer Renten-Analyse des Pestel-Instituts hervor. Die Wissenschaftler aus Hannover haben dabei für die Gewerkschaft NGG amtliche Statistiken ausgewertet. Demnach könnte die Zahl armutsgefährdeter Rentner im Landkreis Bernkastel-Wittlich künftig noch deutlich steigen - nämlich dann, wenn die durchschnittliche Rente bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Einkommens abfallen sollte. Dann gäbe es mehr als 23.000 Menschen, die nach 45 Beitragsjahren bei einer Rente unterhalb der Grundsicherung landen, so das Pestel-Institut. Klaus Schu, Geschäftsführer der NGG-Region Trier, spricht von "alarmierenden Zahlen". Wer ein Leben lang gearbeitet habe, müsse später auch von seiner Rente leben können. "Am Ende steht hier das Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt auf dem Spiel." Die Bundesregierung hat eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis lediglich 2025 vereinbart. "Das reicht nicht aus", so Schu. Die Große Koalition müsse das Rentenniveau längerfristig stabilisieren und möglichst anheben. Zugleich sieht die NGG die Arbeitgeber in der Pflicht. "Klar ist, dass aus Mini-Löhnen keine Spitzenrenten werden", betont Schu. Gerade in Branchen wie dem Gastgewerbe und Bäckerhandwerk müssten im Kreis Bernkastel-Wittlich viele Beschäftigte im Alter aufstocken. "Dabei haben Hoteliers, Gastronomen und Bäckermeister bei der Bezahlung durchaus Spielraum. Anstatt auf Aushilfen mit wenigen Wochenstunden zu setzen, sollten sie reguläre Vollzeitstellen schaffen - und zwar bezahlt nach Tarif", so der Gewerkschafter. Viele Beschäftigte hätten zwar das Glück, dass der Partner mehr verdiene und so die Haushaltskasse im Rentenalter aufbessere. Doch häufig sei das Geld selbst dann sehr knapp. Gerade wer nur einen Teilzeit- oder Minijob habe, müsse sich auf einen "extrem mageren Rentenbescheid" einstellen. Frauen seien davon besonders häufig betroffen. Sogar unter Vollzeitbeschäftigten hat nach Berechnungen des Pestel-Instituts aktuell rund jeder Dritte im Kreis Bernkastel-Wittlich einen Rentenanspruch von weniger als 1.000 Euro monatlich - nach 40 Arbeitsjahren. Eine gute tarifliche Altersvorsorge könne zwar dabei helfen, dass im Alter etwas mehr übrig bliebe. "Aber Zusatzrenten sind nicht dafür da, ein immer geringeres Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen", so Schu. Sein Fazit: "Der Staat muss die gesetzliche Rente sichern. Alle Beschäftigten sind auf sie angewiesen. Und die Arbeitgeber müssen bei Löhnen, Arbeitszeiten und Zusatzvorsorge viel mehr tun, damit die Menschen ihren Lebensabend genießen können." Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten Region Trier 
E-Mail: region.trier@ngg.net, www.ngg-trier.net RED


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